Schützen Sie sich vor kostspieligen Fehlern und nutzen Sie die lukrativen staatlichen Förderprogramme für Ihre energetische Sanierung.
Viele Hauseigentümer fragen sich, wie sie ihre Energiekosten reduzieren, staatliche Förderungen bestmöglich ausschöpfen und gleichzeitig den Wert ihrer Immobilie nachhaltig steigern können. Wir kennen diese Herausforderungen genau – und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.
Mit unserem maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan (iSFP) und unserer umfassenden Fördermittel-Expertise liefern wir Ihnen die passenden Antworten – effizient und zielgerichtet.
Navigieren Sie durch den Förderdschungel mit unseren erfahrenen Energie- und Förderexperten an Ihrer Seite. Wir kennen die aktuellen Förderprogramme und helfen Ihnen, das Maximum aus Ihrem Sanierungsprojekt herauszuholen.
Die Dämmung der Außenfassade im Zuge einer energetischen Sanierung ist förderfähig. Als Einzelmaßnahme umgesetzt bietet das BAFA einen Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten.
Hausbesitzer, die einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, können von einem zusätzlichen Bonus von 5% profitieren. Die Förderung ist pro Wohneinheit und Jahr auf 30.000€ begrenzt. Mit einem iSFP erhöht sich diese Grenze auf 60.000€.
Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.
Im Rahmen einer energetischen Sanierung wird der Austausch von Fenstern und Türen gefördert. Für diese Maßnahme gewährt das BAFA einen Zuschuss in Höhe von 15% der förderfähigen Kosten.
Hausbesitzer, die einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen können, erhöhen ihre Förderung um weitere 5% auf insgesamt 20% und verdoppeln die förderfähigen Kosten von 30.000€ pro Wohneinheit auf 60.000€ pro Wohneinheit.
Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.
Die Dämmung von Dach- und Kellerdecke als Sanierungsmaßnahme wird vom BAFA gefördert. Hausbesitzer können für diese Einzelmaßnahme einen Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten erhalten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) lässt sich ein Zuschuss von insgesamt 20% erzielen.
Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.
Seit Januar 2024 hat die KfW ihre Förderung um Maßnahmen rund um Heizungen erweitert. Hausbesitzer können nun beim Tausch der Heizung von einer Grundförderung von 30% profitieren. Für klimafreundliche Heizungen lässt sich die Förderung durch einzelne Boni auf bis zu 70% erhöhen:
Die KfW bietet attraktive Zuschüsse für den Austausch alter, fossiler Heizsysteme gegen moderne, klimafreundliche Heizungen:
Förderfähige Kosten belaufen sich auf maximal 30.000 € bei der 1. Wohneinheit, je 15.000 € bei der 2. Wohneinheit und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Die Antragstellung findet vor Beginn der Maßnahme statt.
Wenn Ihre Heizung noch funktioniert, aber nicht effizient läuft, wird eine Optimierung der Heizanlage ebenfalls bezuschusst – in diesem Fall allerdings vom BAFA.
Beispiele für Maßnahmen zur Optimierung:
Die Förderung vom BAFA beträgt 15%, mit iSFP 20% der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit betragen 30.000€, mit iSFP wird der Betrag auf 60.000€ verdoppelt.
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.
Seit Januar 2024 bietet die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein attraktives Förderpaket für die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen an.
Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Investitionskosten. Diese kann jedoch unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 70% steigen, etwa durch zusätzliche Boni:
Förderfähige Kosten belaufen sich auf maximal 30.000 € bei der 1. Wohneinheit, je 15.000 € bei der 2. Wohneinheit und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
Die KfW bietet für die Installation einer Pelletheizung eine attraktive Förderung. Die Basisförderung von 30% kann in Einzelfällen erhöht werden. Zusätzlich gibt es einen Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500€. Ein zeitlich begrenzter Klima-Geschwindigkeits-Bonus ergänzt bis ins Jahr 2037 das Förderpaket. Insgesamt können Hausbesitzer bis zu 70% Förderung erhalten.
Das Nachrüsten eines Sonnenschutzes wird vom BAFA mit einem Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie die Förderung auf 20% erhöhen und die Förderobergrenze pro Wohneinheit verdoppeln.
Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend.
Das BAFA unterstützt die Installation von Smart-Home-Systemen als eigenständige Maßnahme. Hausbesitzer können einen Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten erhalten, wobei diese auf 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr begrenzt sind.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Förderung durch den iSFP-Bonus auf 20% und die förderfähige Summe verdoppelt sich auf 60.000€.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein strategischer Schritt-für-Schritt Maßnahmenplan zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Maßnahmen sind der Schlüssel zu mehr Effizienz, Kosteneinsparung und Werterhalt Ihrer Immobilie.
Wir analysieren Ihr Gebäude ganzheitliches System und ermitteln sämtliche Potenziale zur Optimierung der Energieeffizienz.
Ein individueller Sanierungsfahrplan liefert Ihnen die Roadmap für die energetische Modernisierung Ihrer Immobilie.
Expertenwissen bewahrt Sie vor teuren Fehlern und garantiert eine perfekt aufeinander abgestimmte Umsetzung der Maßnahmen.
Wir kennen die aktuellen Förderangebote und helfen Ihnen, die maximale finanzielle Unterstützung für Ihre Sanierung zu erhalten.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan verdoppeln Sie die Fördergrenze von 30.000€ auf 60.000€ pro Wohneinheit.
Durch einen individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie zusätzlich 5% iSFP-Bonus auf im iSFP aufgeführte Einzelmaßnahmen.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan optimieren Sie nicht nur den Energieverbrauch Ihrer Immobilie, sondern profitieren auch von attraktiven staatlichen Förderungen. Wir zeigen Ihnen anhand eines Rechenbeispiels, wie sich ein iSFP für Sie auszahlen kann.
Für unser Beispiel gehen wir von der Dachsanierung eines Einfamilienhauses aus.
Für unser Beispiel gehen wir von der Dachsanierung eines Einfamilienhauses aus.
Wir erstellen für Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan, der nicht nur förderfähig ist, sondern auch klare Einsparpotenziale aufzeigt – verständlich, rechtssicher und maßgeschneidert.
Wir beraten Sie im ersten Schritt kostenlos zu Ihrem Sanierungsprojekt und entwickeln gemeinsam die bestmögliche Lösung für Sie. Durch unsere Energieberater profitieren Sie garantiert von maximalen Zuschüssen.
Unsere Energie-Experten beraten Sie kostenlos zu Ihrem Vorhaben – egal ob umfassende Sanierung oder einfache Förderung von Einzelmaßnahmen.
Stellen Sie dazu ganz einfach eine Anfrage über unserer Website oder rufen Sie uns an unter 05241 / 50 46 120.
Detmold, die historische Stadt am Teutoburger Wald, steht vor energetischen Herausforderungen. Mit einem vielfältigen Immobilienbestand, darunter zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude und Häuser aus den 1960er bis 1990er Jahren, bietet sich hier ein bedeutendes Potenzial für Steigerungen der Energieeffizienz. Eine Energieberatung in Detmold kann Hausbesitzern helfen, ihre Energiekosten drastisch zu reduzieren und gleichzeitig den Wert ihrer Immobilien zu steigern. Besonders interessant: Viele Gebäude in Detmold haben eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren, was die Notwendigkeit energetischer Verbesserungen unterstreicht und eine professionelle Beratung umso wichtiger macht.
Unsere Energieberater sind nachweislich qualifiziert und in der Energie-Effizienz-Experten Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet. Die Aufnahme in die EEE-Liste erfordert fachliche Nachweise und garantiert rechtssichere Förderanträge sowie eine energetische Beratung auf hohem Niveau.
In unserem FAQ-Abschnitt sind häufig gestellte Fragen zur Energieberatung verständlich beantwortet. Finden Sie schnell und unkompliziert die Informationen, die Sie suchen.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Leistungen sowie Antworten auf spezifische Fragen finden Sie auf den Einzelseiten.
Eine Energieberatung ist eine umfassende Analyse Ihres Gebäudes, um Einsparpotenziale im Energieverbrauch zu identifizieren. Der Energieberater bewertet die energetische Effizienz Ihrer Immobilie und gibt Empfehlungen zur Verbesserung, die sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile bieten.
Eine typische Energieberatung beginnt mit einem ersten Gespräch, in dem Ihre Anliegen und Ihre Ziele besprochen werden. Anschließend erfolgt eine detaillierte Analyse Ihrer Immobilie, einschließlich einer Begehung und der Auswertung relevanter Unterlagen. Nach der Analyse erhalten Sie einen Bericht mit konkreten Empfehlungen und einem Maßnahmenplan - mehr dazu auf unserer Seite zum Sanierungsfahrplan.
Für eine effektive Beratung benötigen wir Informationen über Ihr Gebäude, wie Baujahr, Größe, Heizungsart und bisherige Energiekosten. Außerdem sind Grundrisse, letzte Energieausweise und Dokumente zu durchgeführten Sanierungen hilfreich.
Die Kosten für einen Energieberater können stark variieren, abhängig von der Art und dem Umfang der Beratung sowie der Größe der Immobilie. Bei einer ausführlichen Energieberatung für Einfamilienhäuser, die oft einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umfasst, bewegen sich die Preise in der Regel zwischen 1.640 und 2.500 Euro. Staatliche Förderungen decken bis zu 50 Prozent der Beratungskosten ab, was die effektiven Kosten erheblich senken kann.
Seit dem 01.01.2024 sind die Fördertöpfe des BAFA und der KfW aufgeteilt.
Die KfW stellt nun die meisten Förderungen zum Thema Heizung und Wärmepumpe. Das BAFA fördert andere Sanierungsmaßnahmen weiterhin mit bis zu 30.000€ pro Wohneinheit pro Jahr, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar bis zu 60.000€ pro Wohneinheit pro Jahr.
Ja - bereits vor der Antragstellung sollten Sie passende Angebote von Handwerkern für die geplanten Sanierungsmaßnahmen einholen. Das Antragsverfahren sieht vor, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Vorvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage mit dem Handwerksunternehmen geschlossen sein muss.
Ein Sanierungsfahrplan ist besonders sinnvoll, wenn Sie eine umfassende energetische Sanierung Ihres Gebäudes planen. Er hilft Ihnen, die Maßnahmen optimal aufeinander abzustimmen, Kosten zu sparen und von erhöhten Fördermöglichkeiten zu profitieren. Auch wenn Sie die Sanierung in Etappen durchführen möchten, ist ein iSFP sehr nützlich.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, den Sanierungsfahrplan umzusetzen. Der iSFP dient als Leitfaden und Empfehlung, aber die Entscheidung über die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt bei Ihnen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist bis zu 15 Jahre gültig. Dies ermöglicht Ihnen, die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen flexibel und schrittweise über einen längeren Zeitraum umzusetzen.
Nach der Beratung erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Gemeinsam mit Ihrem Energieberater können Sie die nächsten Schritte planen, um die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen und Ihre Energiekosten zu senken. Eine Pflicht zur Umsetzung der Maßnahmen besteht nicht.
Ja, es ist möglich, auch ohne einen Energieberater zu sanieren. Allerdings kann dies riskant sein, da oft wichtige Einsparpotenziale übersehen werden und ineffiziente Lösungen gewählt werden. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und langfristige Kosten zu sparen. Zudem erhalten Sie durch einen Energieberater Zugang zu Fördermitteln für Ihre Sanierungsmaßnahmen.