Mit einem Energieausweis bieten Sie potenziellen Käufern und Mietern einen transparenten Einblick in die energetische Beschaffenheit Ihres Gebäudes und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
ab 150 €
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis die richtige Wahl für Sie ist.
Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf dem berechneten Energiebedarf eines Gebäudes und ist verpflichtend, wenn eine der folgenden Bedingungen auf das Gebäude zutrifft:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf dem gemessenen Energiebedarf eines Gebäudes und ist möglich, wenn eine der folgenden Bedingungen auf das Gebäude zutrifft:
Tipp: Sie können sich bei Erfüllung der Voraussetzungen dennoch für einen Bedarfsausweis entscheiden.
Ein Energieausweis bietet potenziellen Käufern oder Mietern einen Einblick in die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes, um eine sachkundige und fundierte Entscheidung treffen zu können.
Unsere Energie-Experten beraten Sie unverbindlich zu Ihrem Energieausweis und analysieren den Energiebedarf Ihres Gebäudes fachgerecht.
In unserem FAQ-Abschnitt finden Sie häufig gestellte Fragen zum Energieausweis verständlich beantwortet. Finden Sie schnell und unkompliziert die Informationen, die Sie suchen.
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und dient primär dem Vergleich von Gebäuden. So sollen potenzielle Käufer oder Mieter über die zu erwartenden Energiekosten informiert werden.
Folgende Informationen müssen aus einem gültigen Energieausweis hervorgehen:
- Allgemeine Angaben zum Gebäude wie Baujahr und Adresse
- Energiekennwerte des Gebäudes (Primärenergiebedarf oder -verbrauch)
- Energieeffizienzklasse von A+ bis H
- CO2-Emissionen des Gebäudes
- Informationen zu den verwendeten Heizstoffen
- Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen
- Name, Anschrift und Berufsbezeichnung des Ausstellers
- Ausstellungsdatum und Unterschrift
- Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
Seit Mai 2021 müssen auch detailliertere Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilie gemacht werden.
Ja, der Energieausweis ist in den meisten Fällen Pflicht. Er ist erforderlich bei Neubauten, umfassend modernisierten Bestandsimmobilien, großen Umbauten sowie beim Verkauf oder der (Neu-)Vermietung einer Immobilie. Ausnahmen gelten für selbst bewohnte Immobilien, Baudenkmäler, Ferienhäuser und Gebäude mit maximal 50 Quadratmetern Nutzfläche
Kurz gesagt werden für einen Bedarfsausweis Angaben zum Aufmaß der Gebäudeflächen, zur energetischen Qualität von Bauteilen und der Heizanlage benötigt. Für einen Verbrauchsausweis sind Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen der letzten 3 Jahre, Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes und das Baujahr erforderlich.
Ein Energieausweis ist in der Regel für zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude, die den energetischen Zustand beeinflussen sollte jedoch ein neuer Energieausweis erstellt werden, auch wenn die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind.