Schnell & Rechtssicher: BAFA- & KfW-Anträge innerhalb von 7 Tagen einreichen

Profitieren Sie von unserer Expertise und holen Sie das Maximum aus Ihrer Sanierung heraus! Sichern Sie sich die bestmögliche Förderung für alle energetischen Maßnahmen rund um Ihr Gebäude.

ab 225 € 450€

Seit Januar 2024 sind neue Spitzenfördersätze durch die Kombination von BAFA- und KfW-Förderungen möglich. Damit werden potentiell 30.000€ mehr Investitionskosten förderbar.

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Optimale Förderung für Ihre Sanierung

Navigieren Sie durch den Förderdschungel mit unserem erfahrenen Team an Ihrer Seite. Wir kennen die aktuellsten Förderprogramme und helfen Ihnen, das Maximum aus Ihrem Sanierungsvorhaben herauszuholen.

Energetische Sanierung Einzelmaßnahmen Illustration

Fassadendämmung

Die Dämmung der Außenfassade im Zuge einer energetischen Sanierung ist förderfähig. Als Einzelmaßnahme umgesetzt bietet das BAFA einen Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten.

Hausbesitzer, die einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, können von einem zusätzlichen Bonus von 5% profitieren. Die Förderung ist pro Wohneinheit und Jahr auf 30.000€ begrenzt. Mit einem iSFP erhöht sich diese Grenze auf 60.000€.

Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.

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Fenster- und Türentausch

Im Rahmen einer energetischen Sanierung wird der Austausch von Fenstern und Türen gefördert. Für diese Maßnahme gewährt das BAFA einen Zuschuss in Höhe von 15% der förderfähigen Kosten.

Hausbesitzer, die einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen können, erhöhen ihre Förderung um weitere 5% auf insgesamt 20% und verdoppeln die förderfähigen Kosten von 30.000€ pro Wohneinheit auf 60.000€ pro Wohneinheit.

Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.

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Dach- und Kellerdecke

Die Dämmung von Dach- und Kellerdecke als Sanierungsmaßnahme wird vom BAFA gefördert. Hausbesitzer können für diese Einzelmaßnahme einen Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten erhalten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) lässt sich ein Zuschuss von insgesamt 20% erzielen.

Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.

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Heizungstausch & Optimierung

Seit Januar 2024 hat die KfW ihre Förderung um Maßnahmen rund um Heizungen erweitert. Hausbesitzer können nun beim Tausch der Heizung von einer Grundförderung von 30% profitieren. Für klimafreundliche Heizungen lässt sich die Förderung durch einzelne Boni auf bis zu 70% erhöhen:

  • Klimageschwindigkeitsbonus (20%): Wenn eine funktionsfähige fossile Heizung (z. B. Öl, Gas oder Kohle) durch die Wärmepumpe ersetzt wird.
  • Effizienzbonus (5%): Bei Nutzung natürlicher Kältemittel in der Wärmepumpe.
  • Einkommensbonus (30%): Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 €.

Die KfW bietet attraktive Zuschüsse für den Austausch alter, fossiler Heizsysteme gegen moderne, klimafreundliche Heizungen:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (z.B. Pellets)
  • Solarthermie
  • Hybridheizungen mit min. 65% erneuerbaren Energien

Förderfähige Kosten belaufen sich auf maximal 30.000 € bei der 1. Wohneinheit, je 15.000 € bei der 2. Wohneinheit und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Die Antragstellung findet vor Beginn der Maßnahme statt.

Wenn Ihre Heizung noch funktioniert, aber nicht effizient läuft, wird eine Optimierung der Heizanlage ebenfalls bezuschusst – in diesem Fall allerdings vom BAFA.

Beispiele für Maßnahmen zur Optimierung:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Einbau effizienter Pumpen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Optimierung der Regelungstechnik
  • Austausch alter Thermostatventile

Die Förderung vom BAFA beträgt 15%, mit iSFP 20% der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit betragen 30.000€, mit iSFP wird der Betrag auf 60.000€ verdoppelt.

Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.

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Wärmepumpe

Seit Januar 2024 bietet die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein attraktives Förderpaket für die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen an.

Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Investitionskosten. Diese kann jedoch unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 70% steigen, etwa durch zusätzliche Boni:

  • Klimageschwindigkeitsbonus (20%): Wenn eine funktionsfähige fossile Heizung (z. B. Öl, Gas oder Kohle) durch die Wärmepumpe ersetzt wird.
  • Effizienzbonus (5%): Bei Nutzung natürlicher Kältemittel in der Wärmepumpe.
  • Einkommensbonus (30%): Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 €.

Förderfähige Kosten belaufen sich auf maximal 30.000 € bei der 1. Wohneinheit, je 15.000 € bei der 2. Wohneinheit und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.

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Pelletheizung

Die KfW bietet für die Installation einer Pelletheizung eine attraktive Förderung. Die Basisförderung von 30% kann in Einzelfällen erhöht werden. Zusätzlich gibt es einen Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500€. Ein zeitlich begrenzter Klima-Geschwindigkeits-Bonus ergänzt bis ins Jahr 2037 das Förderpaket. Insgesamt können Hausbesitzer bis zu 70% Förderung erhalten.

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Sonnenschutz für Fenster

Das Nachrüsten eines Sonnenschutzes wird vom BAFA mit einem Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie die Förderung auf 20% erhöhen und die Förderobergrenze pro Wohneinheit verdoppeln.

Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend.

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Lüftung und Smarthome

Das BAFA unterstützt die Installation von Smart-Home-Systemen als eigenständige Maßnahme. Hausbesitzer können einen Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten erhalten, wobei diese auf 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr begrenzt sind.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Förderung durch den iSFP-Bonus auf 20% und die förderfähige Summe verdoppelt sich auf 60.000€.

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Die Zusammenarbeit mit einem Energie-Experten wird vom BAFA bezuschusst

Vor der Antragstellung bei der zuständigen Institution beraten wir Sie zu Ihrer Sanierung und stellen sicher, dass alle technischen und administrativen Vorgaben eingehalten werden.

50% Förderung bei Beantragung von Einzelmaßnahmen

Kosten für die Beantragung werden mit 50% von der BAFA gefördert. Der Maximalbetrag für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegt bei 650€, bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten erhöht sich die Grenze auf 850€ pro Jahr.

5% Extra-Förderung für Einzelmaßnahmen

Durch den iSFP-Bonus erhöht sich der maximale Zuschuss für viele Einzelmaßnahmen von 15% auf 20%.

Zuwendungsbescheid Beispiel BEG
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Gemeinsamen finden wir die bestmögliche Lösung für Ihr Vorhaben. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie innerhalb weniger Stunden eine Rückmeldung.

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Ihr Förderantrag in nur 7 Tagen eingereicht

Unsere Energie-Experten beraten Sie unverbindlich zu Ihrem Sanierungsprojekt und reichen Ihren Förderantrag rechtskräftig innerhalb von 7 Tagen beim zuständigen Institut ein.

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Füllen Sie unser Formular wahrheitsgemäß aus. Bereits hier nehmen wir allgemeine Daten auf, sodass Sie schnell ein transparentes Angebot von uns erhalten.

Kostenlose Förderberatung

Einer unserer Energie-Experten berät Sie individuell zu Ihrem Sanierungsprojekt und möglichen Förderungen. Zusätzlich stellen wir sicher, dass technische und administrative Vorgaben eingehalten werden.

Einreichen der Förderanträge

Wir reichen die Förderanträge rechtsgültig mittels Vollmacht für Sie beim zuständigen Institut ein und übernehmen die vollständige Kommunikation.

Zuwendungsbescheid erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung der Förderanträge erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, welcher den Erhalt der Fördermittel sichert. Sie können nun mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen.

Auszahlung der Fördermittel

Nach Durchführung der Sanierungsarbeiten und Begleichen der Rechnungen übermitteln wir die Nachweisdokumente an das zuständige Institut, damit die Fördermittel an Sie ausgezahlt werden.

Häufig gestellte Fragen

In unserem FAQ-Abschnitt finden Sie häufig gestellte Fragen zum Ablauf mit Förderanträgen verständlich beantwortet. Finden Sie schnell und unkompliziert die Informationen, die Sie suchen.

Wofür ist das BAFA und wofür die KfW zuständig?

Seit dem 01.01.2024 sind die Fördertöpfe des BAFA und der KfW aufgeteilt.

Die KfW stellt nun die meisten Förderungen zum Thema Heizung und Wärmepumpe. Das BAFA fördert andere Sanierungsmaßnahmen weiterhin mit bis zu 30.000€ pro Wohneinheit pro Jahr, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar bis zu 60.000€ pro Wohneinheit pro Jahr.

Auf Grund der Aufteilung der Fördertöpfe beider Institutionen stehen Ihnen nun für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes bis zu 30.000€ mehr Förderungen zur Verfügung.

Wer kann Förderanträge beim BAFA einreichen?

Förderanträge können vom Hausbesitzer selbst oder in Zusammenarbeit mit einem Energieberater eingereicht werden. Handeln Sie auf eigenes Risiko, so muss der Antrag nach Abschluss eines Vorvertrags mit dem ausführenden Unternehmen beim BAFA gestellt werden.

Welche Unterlagen werden für einen Förderantrag benötigt?

Für die Antragstellung sind ein vorab geschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen, das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahmen und eine technische Projektbeschreibung (TPB) notwendig.

Muss ich vor dem Förderantrag bereits Angebote einholen?

Ja - bereits vor der Antragstellung sollten Sie passende Angebote von Handwerkern für die geplanten Sanierungsmaßnahmen einholen. Das Antragsverfahren sieht vor, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Vorvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage mit dem Handwerksunternehmen geschlossen sein muss.

Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst muss die geförderte Maßnahme abgeschlossen sein. Anschließend ist es erforderlich, den Verwendungsnachweis einzureichen. Nachdem dieser Nachweis vom BAFA positiv geprüft wurde, erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.

Wie lange habe ich Zeit, die Maßnahmen umzusetzen?

Stichtag ist der Erhalt des Zuwendungsbescheids. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen, um die Förderung zu erhalten. Eine Verlängerung der Frist in nicht möglich.