Profitieren Sie von unserer Expertise und holen Sie das Maximum aus Ihrer Sanierung heraus! Sichern Sie sich die bestmögliche Förderung für alle energetischen Maßnahmen rund um Ihr Gebäude.
ab 225 € 450€
Seit Januar 2024 sind neue Spitzenfördersätze durch die Kombination von BAFA- und KfW-Förderungen möglich. Damit werden potentiell 30.000€ mehr Investitionskosten förderbar.
Navigieren Sie durch den Förderdschungel mit unserem erfahrenen Team an Ihrer Seite. Wir kennen die aktuellsten Förderprogramme und helfen Ihnen, das Maximum aus Ihrem Sanierungsvorhaben herauszuholen.
Die Dämmung der Außenfassade im Zuge einer energetischen Sanierung ist förderfähig. Als Einzelmaßnahme umgesetzt bietet das BAFA einen Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten.
Hausbesitzer, die einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, können von einem zusätzlichen Bonus von 5% profitieren. Die Förderung ist pro Wohneinheit und Jahr auf 30.000€ begrenzt. Mit einem iSFP erhöht sich diese Grenze auf 60.000€.
Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.
Im Rahmen einer energetischen Sanierung wird der Austausch von Fenstern und Türen gefördert. Für diese Maßnahme gewährt das BAFA einen Zuschuss in Höhe von 15% der förderfähigen Kosten.
Hausbesitzer, die einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen können, erhöhen ihre Förderung um weitere 5% auf insgesamt 20% und verdoppeln die förderfähigen Kosten von 30.000€ pro Wohneinheit auf 60.000€ pro Wohneinheit.
Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.
Die Dämmung von Dach- und Kellerdecke als Sanierungsmaßnahme wird vom BAFA gefördert. Hausbesitzer können für diese Einzelmaßnahme einen Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten erhalten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) lässt sich ein Zuschuss von insgesamt 20% erzielen.
Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.
Seit Januar 2024 hat die KfW ihre Förderung um Maßnahmen rund um Heizungen erweitert. Hausbesitzer können nun beim Tausch der Heizung von einer Grundförderung von 30% profitieren. Für klimafreundliche Heizungen lässt sich die Förderung durch einzelne Boni auf bis zu 70% erhöhen:
Die KfW bietet attraktive Zuschüsse für den Austausch alter, fossiler Heizsysteme gegen moderne, klimafreundliche Heizungen:
Förderfähige Kosten belaufen sich auf maximal 30.000 € bei der 1. Wohneinheit, je 15.000 € bei der 2. Wohneinheit und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Die Antragstellung findet vor Beginn der Maßnahme statt.
Wenn Ihre Heizung noch funktioniert, aber nicht effizient läuft, wird eine Optimierung der Heizanlage ebenfalls bezuschusst – in diesem Fall allerdings vom BAFA.
Beispiele für Maßnahmen zur Optimierung:
Die Förderung vom BAFA beträgt 15%, mit iSFP 20% der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit betragen 30.000€, mit iSFP wird der Betrag auf 60.000€ verdoppelt.
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.
Seit Januar 2024 bietet die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein attraktives Förderpaket für die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen an.
Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Investitionskosten. Diese kann jedoch unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 70% steigen, etwa durch zusätzliche Boni:
Förderfähige Kosten belaufen sich auf maximal 30.000 € bei der 1. Wohneinheit, je 15.000 € bei der 2. Wohneinheit und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
Die KfW bietet für die Installation einer Pelletheizung eine attraktive Förderung. Die Basisförderung von 30% kann in Einzelfällen erhöht werden. Zusätzlich gibt es einen Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500€. Ein zeitlich begrenzter Klima-Geschwindigkeits-Bonus ergänzt bis ins Jahr 2037 das Förderpaket. Insgesamt können Hausbesitzer bis zu 70% Förderung erhalten.
Das Nachrüsten eines Sonnenschutzes wird vom BAFA mit einem Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie die Förderung auf 20% erhöhen und die Förderobergrenze pro Wohneinheit verdoppeln.
Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung: Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist verpflichtend.
Das BAFA unterstützt die Installation von Smart-Home-Systemen als eigenständige Maßnahme. Hausbesitzer können einen Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten erhalten, wobei diese auf 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr begrenzt sind.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Förderung durch den iSFP-Bonus auf 20% und die förderfähige Summe verdoppelt sich auf 60.000€.
Vor der Antragstellung bei der zuständigen Institution beraten wir Sie zu Ihrer Sanierung und stellen sicher, dass alle technischen und administrativen Vorgaben eingehalten werden.
Unsere Energie-Experten beraten Sie unverbindlich zu Ihrem Sanierungsprojekt und reichen Ihren Förderantrag rechtskräftig innerhalb von 7 Tagen beim zuständigen Institut ein.
In unserem FAQ-Abschnitt finden Sie häufig gestellte Fragen zum Ablauf mit Förderanträgen verständlich beantwortet. Finden Sie schnell und unkompliziert die Informationen, die Sie suchen.
Seit dem 01.01.2024 sind die Fördertöpfe des BAFA und der KfW aufgeteilt.
Die KfW stellt nun die meisten Förderungen zum Thema Heizung und Wärmepumpe. Das BAFA fördert andere Sanierungsmaßnahmen weiterhin mit bis zu 30.000€ pro Wohneinheit pro Jahr, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar bis zu 60.000€ pro Wohneinheit pro Jahr.
Auf Grund der Aufteilung der Fördertöpfe beider Institutionen stehen Ihnen nun für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes bis zu 30.000€ mehr Förderungen zur Verfügung.
Förderanträge können vom Hausbesitzer selbst oder in Zusammenarbeit mit einem Energieberater eingereicht werden. Handeln Sie auf eigenes Risiko, so muss der Antrag nach Abschluss eines Vorvertrags mit dem ausführenden Unternehmen beim BAFA gestellt werden.
Für die Antragstellung sind ein vorab geschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen, das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahmen und eine technische Projektbeschreibung (TPB) notwendig.
Ja - bereits vor der Antragstellung sollten Sie passende Angebote von Handwerkern für die geplanten Sanierungsmaßnahmen einholen. Das Antragsverfahren sieht vor, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Vorvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage mit dem Handwerksunternehmen geschlossen sein muss.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst muss die geförderte Maßnahme abgeschlossen sein. Anschließend ist es erforderlich, den Verwendungsnachweis einzureichen. Nachdem dieser Nachweis vom BAFA positiv geprüft wurde, erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Stichtag ist der Erhalt des Zuwendungsbescheids. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen, um die Förderung zu erhalten. Eine Verlängerung der Frist in nicht möglich.