Förderung

iSFP-Bonus: Wie 5 Prozent Extra-Förderung Ihre Sanierung umkrempeln

Der iSFP-Bonus bringt 5 % mehr BAFA-Förderung auf den Betrag über 30.000 Euro und verdoppelt die förderfähigen Kosten. So funktioniert er.

Veröffentlicht am
27.06.2025
8
min Lesezeit

Aktualisiert am 13. Oktober 2026: Wir haben diesen Artikel an die neuen Regelungen der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 angepasst. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt bei BAFA-Einzelmaßnahmen nur noch für den Teil der Investitionssumme, der 30.000 Euro übersteigt. Außerdem sind die förderfähigen Kosten seit der Reform nach Wohneinheiten gestaffelt. Alle Rechenbeispiele sind entsprechend neu berechnet.

Fünf Prozent klingen nach wenig. Bei einer großen energetischen Sanierung können sie aber trotzdem mehrere tausend Euro ausmachen, und ein zweiter, oft übersehener Effekt verdoppelt sogar die Summe, auf die überhaupt Förderung gezahlt wird. Beides zusammen ist der iSFP-Bonus. Dieser Artikel erklärt präzise, wie der Mechanismus nach der Reform funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und rechnet an konkreten Beispielen vor, was er Ihnen bringt.

Was ist der iSFP-Bonus?

Der iSFP-Bonus ist eine zusätzliche Förderung innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Konkret bedeutet er: Wenn Sie eine geförderte Einzelmaßnahme umsetzen, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde, erhalten Sie 5 Prozentpunkte mehr Förderung als ohne iSFP.

Das hebt die Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von 15 auf 20 Prozent. Seit der Reform gilt das allerdings nur noch für den Teil der Investitionssumme, der 30.000 Euro übersteigt. Auf die ersten 30.000 Euro gibt es weiterhin nur die Grundförderung von 15 Prozent. Der Bonus wird gewährt, sobald die umgesetzte Maßnahme Teil Ihres iSFP ist und der Energieeffizienz-Experte dies im Rahmen der Bestätigung zum Antrag bestätigt. Was ein iSFP ist und wie er erstellt wird, erklären wir ausführlich im Ratgeber-Beitrag zum individuellen Sanierungsfahrplan.

Der zweite, oft unterschätzte Effekt: doppelte Fördergrenze

Der Prozentbonus ist nur die halbe Geschichte. Mindestens ebenso wichtig ist die Verdopplung der förderfähigen Höchstkosten. Seit der Reform gilt keine pauschale Grenze mehr, sondern eine Staffelung nach Wohneinheiten pro Kalenderjahr. Ohne iSFP sind für die erste Wohneinheit 30.000 Euro förderfähig, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro.

Mit iSFP verdoppelt sich dieser Rahmen: Für die erste Wohneinheit sind dann 60.000 Euro förderfähig, für die zweite bis sechste jeweils 30.000 Euro, und auch ab der siebten Wohneinheit steigt der Rahmen deutlich. Bei einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten liegt der Rahmen ohne iSFP also bei 75.000 Euro (30.000 plus dreimal 15.000 Euro) und mit iSFP bei 150.000 Euro. Bei einer umfassenden Sanierung ist dieser Effekt häufig wertvoller als die 5 Prozentpunkte selbst, denn er entscheidet darüber, wie viel Ihrer Investition überhaupt förderfähig ist.

Die wichtigste Ausnahme: der Heizungstausch

Ein Punkt, an dem viele Eigentümer falsche Erwartungen haben: Für den reinen Heizungstausch, etwa den Einbau einer Wärmepumpe, gilt der 5-Prozent-iSFP-Bonus nicht. Die Heizungsförderung läuft über ein eigenes System mit eigenen Boni.

Der iSFP-Bonus entfaltet seine Wirkung also vor allem bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik: Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Türen, Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Genau diese Maßnahmen sind es, bei denen sich der iSFP auszahlen kann.

Rechenbeispiel 1: Fenstertausch unter der Schwelle

Sie tauschen Ihre Fenster für 10.000 Euro. Die Investition liegt unter 30.000 Euro, deshalb gibt es seit der Reform nur die Grundförderung von 15 Prozent, also 1.500 Euro. Einen iSFP-Bonus erhalten Sie für diese Maßnahme allein nicht mehr. Vor der Reform wären es 20 Prozent und damit 2.000 Euro gewesen.

Kombinieren Sie den Fenstertausch im selben Antrag mit einer Fassadendämmung für 24.000 Euro, liegt das Paket bei 34.000 Euro. Dann gibt es 15 Prozent Grundförderung auf 34.000 Euro (5.100 Euro) plus 5 Prozent iSFP-Bonus auf die 4.000 Euro über der Schwelle (200 Euro), zusammen 5.300 Euro. Getrennt abgewickelt wären es nur 5.100 Euro. Die Bündelung bringt hier also nur 200 Euro mehr. Der Bonus lohnt sich vor allem, wenn deutlich mehr als 30.000 Euro zusammenkommen.

Rechenbeispiel 2: Dachsanierung, der volle Hebel

Jetzt das größere Szenario, an dem der Effekt deutlich sichtbar wird. Wir gehen von der Dachsanierung eines Einfamilienhauses (eine Wohneinheit) mit Gesamtkosten von 62.000 Euro aus.

Ohne iSFP: Förderfähig sind nur 30.000 Euro (die normale Deckelung). Darauf 15 Prozent Förderung, das sind 4.500 Euro. Ihr Eigenanteil bleibt bei 57.500 Euro.

Mit iSFP: Die Fördergrenze ist auf 60.000 Euro verdoppelt. Darauf 15 Prozent Grundförderung (9.000 Euro). Dazu kommt der iSFP-Bonus von 5 Prozent, allerdings nur auf den Teil über 30.000 Euro, also auf 30.000 Euro (1.500 Euro). Zusammen sind das 10.500 Euro. Ihr Eigenanteil sinkt auf 51.500 Euro.

Das Ergebnis: 6.000 Euro mehr Förderung, nur weil ein iSFP vorlag. Den größten Teil davon macht die verdoppelte Fördergrenze aus (4.500 Euro), der Bonus auf den Teil über 30.000 Euro kommt obendrauf (1.500 Euro). Demgegenüber stehen iSFP-Eigenkosten von rund 1.000 Euro. Bei großen Maßnahmen rechnet sich der iSFP damit weiterhin deutlich.

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit der iSFP-Bonus greift, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss der iSFP von einem zugelassenen, gelisteten Energieberater erstellt und über das BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude" gefördert worden sein. Ein nicht geförderter Plan löst keinen Bonus aus.

Zweitens muss die umgesetzte Maßnahme tatsächlich im iSFP empfohlen sein. Eine zusätzliche Maßnahme, die nicht im Plan steht, kann nicht mit dem iSFP-Bonus gefördert werden. Für sie ist ein gesonderter Antrag ohne Bonus zu stellen. Drittens muss die Umsetzung innerhalb der 15-jährigen Gültigkeit des iSFP erfolgen. Eine Umsetzungspflicht besteht dabei nicht: Sie entscheiden frei, welche der empfohlenen Maßnahmen Sie angehen.

Viertens muss die Investition seit der Reform über 30.000 Euro liegen. Der Bonus wird nur auf den Teil gewährt, der diese Schwelle übersteigt, darunter entfällt er.

Der richtige Ablauf, die Reihenfolge entscheidet

Ein häufiger und teurer Fehler ist die falsche Reihenfolge. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und als Beginn gilt bereits der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem Handwerker. Wer den Auftrag erteilt und erst danach an die Förderung denkt, verliert sie komplett.

Der korrekte Ablauf: Zuerst der iSFP. Dann, vor jeder Maßnahme, der Förderantrag mit der Bestätigung zum Antrag (BzA, KfW) oder der technischen Projektbeschreibung (TPB, BAFA) durch den Energieeffizienz-Experten. Erst nach der Förderzusage wird der Handwerkerauftrag erteilt. Nach Abschluss bestätigt der Experte die ordnungsgemäße Umsetzung, und die Förderung inklusive Bonus wird ausgezahlt. Nach Antragstellung haben Sie in der Regel mehrere Jahre Zeit für die Umsetzung.

Fazit: Der iSFP-Bonus lohnt sich bei größeren Vorhaben

Wenn Sie in den kommenden Jahren größere Maßnahmen an Dämmung, Fenstern oder Anlagentechnik planen, ist der iSFP weiterhin einer der wirksamsten Hebel, um Ihre Förderung zu maximieren. Bei großen Einzelmaßnahmen holt er seine Kosten meist schnell herein, und bei umfassenden Sanierungen geht es um mehrere tausend Euro Zusatzförderung. Bei kleinen Maßnahmen unter 30.000 Euro bringt vor allem die verdoppelte Fördergrenze etwas, der Bonus entfällt.

Entscheidend ist, früh genug zu planen. Der iSFP muss vor der ersten Maßnahme vorliegen, und der Förderantrag vor dem Handwerkervertrag. Wer diese Reihenfolge einhält, lässt kaum Geld liegen.

Als dena-gelisteter Energieberater in Ostwestfalen-Lippe erstellen wir Ihren iSFP und begleiten die komplette Förderantragstellung, so, dass der Bonus später sicher greift. Wir prüfen dabei auch, wie Sie Ihre Maßnahmen bündeln können, damit die 30.000-Euro-Schwelle für Sie möglichst günstig wirkt. Sprechen Sie uns an, bevor Sie den ersten Handwerker beauftragen. Genau dieser Zeitpunkt entscheidet über mehrere tausend Euro.

Häufig gestellte Fragen

Wissen, das Förderung sichert

In diesem Artikel beantworten wir die Fragen, die uns Eigentümer und Fachbetriebe täglich stellen. Sachlich, aktuell gehalten und ohne Fachchinesisch.

Wie hoch ist der iSFP-Bonus?

Der iSFP-Bonus beträgt 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung für Einzelmaßnahmen aus Ihrem Sanierungsfahrplan, also 20 statt 15 Prozent. Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gilt er nur noch für den Teil der Investition, der 30.000 Euro übersteigt.

Gilt der iSFP-Bonus auch für den Heizungstausch?

Nein. Für den reinen Heizungstausch, etwa den Einbau einer Wärmepumpe, gilt der 5-Prozent-iSFP-Bonus nicht. Die Heizungsförderung läuft über die KfW mit eigenen Boni.

Wie viel Förderung gibt es mit iSFP bei einer Dachsanierung?

Bei einer Dachsanierung von 62.000 Euro an einem Einfamilienhaus sind ohne iSFP 4.500 Euro Zuschuss möglich. Mit iSFP sind es 10.500 Euro, weil die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro steigen und der Bonus auf den Betrag über 30.000 Euro hinzukommt. Das sind 6.000 Euro mehr.

Welche Voraussetzungen gelten für den iSFP-Bonus?

Der iSFP muss von einem gelisteten Energieberater erstellt und über das BAFA gefördert worden sein. Die Maßnahme muss im iSFP empfohlen sein und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden. Außerdem muss die Investition über 30.000 Euro liegen, denn der Bonus gilt nur auf den übersteigenden Betrag. Der Antrag muss vor dem Vertragsabschluss mit dem Handwerker gestellt werden.

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