Fünf Prozent klingen nach wenig. Bei einer energetischen Sanierung können diese fünf Prozent aber den Unterschied von mehreren tausend Euro ausmachen, und ein zweiter, oft übersehener Effekt verdoppelt sogar die Summe, auf die überhaupt Förderung gezahlt wird. Beides zusammen ist der iSFP-Bonus. Dieser Artikel erklärt präzise, wie der Mechanismus funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und rechnet an konkreten Beispielen vor, was er Ihnen bringt.
Der iSFP-Bonus ist eine zusätzliche Förderung innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Konkret bedeutet er: Wenn Sie eine geförderte Einzelmaßnahme umsetzen, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde, erhalten Sie 5 Prozentpunkte mehr Förderung als ohne iSFP.
Das hebt die Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von 15 auf 20 Prozent. Der Bonus wird automatisch gewährt, sobald die umgesetzte Maßnahme Teil Ihres iSFP ist und der Energieeffizienz-Experte dies im Rahmen der Bestätigung zum Antrag bestätigt. Was ein iSFP ist und wie er erstellt wird, erklären wir ausführlich im Ratgeber-Beitrag zum individuellen Sanierungsfahrplan.
Der Prozentbonus ist nur die halbe Geschichte. Mindestens ebenso wichtig ist die Verdopplung der förderfähigen Höchstkosten. Ohne iSFP liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Einzelmaßnahmen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Mit iSFP-Bonus erhöht sich diese Grenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einer umfassenden Sanierung, bei der Sie ohnehin über 30.000 Euro investieren, ist dieser Effekt häufig wertvoller als die 5 Prozentpunkte selbst, denn er entscheidet darüber, wie viel Ihrer Investition überhaupt förderfähig ist.
Ein Punkt, an dem viele Eigentümer falsche Erwartungen haben: Für den reinen Heizungstausch, etwa den Einbau einer Wärmepumpe, gilt der 5-Prozent-iSFP-Bonus nicht. Die Heizungsförderung läuft über ein eigenes System mit eigenen Boni.
Der iSFP-Bonus entfaltet seine Wirkung also vor allem bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik: Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Türen, Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Genau diese Maßnahmen sind es, bei denen sich der iSFP doppelt auszahlt.
Sie tauschen Ihre Fenster für 10.000 Euro. Ohne iSFP erhalten Sie 15 Prozent Grundförderung, also 1.500 Euro. Mit iSFP-Bonus sind es 20 Prozent, also 2.000 Euro. Allein bei dieser einen Maßnahme bringt der Bonus 500 Euro zusätzlich. Bei typischen iSFP-Eigenkosten im Bereich von rund 1.000 Euro ist damit bereits ein erheblicher Teil wieder hereingeholt, und das bei nur einer einzigen Maßnahme.
Jetzt das größere Szenario, an dem der wahre Effekt sichtbar wird. Wir gehen von der Dachsanierung eines Einfamilienhauses mit Gesamtkosten von 62.000 Euro aus.
Ohne iSFP: Förderfähig sind nur 30.000 Euro (die normale Deckelung). Darauf 15 Prozent Förderung, das sind 4.500 Euro. Ihr Eigenanteil bleibt bei 57.500 Euro.
Mit iSFP: Die Fördergrenze ist auf 60.000 Euro verdoppelt. Darauf 15 Prozent Grundförderung (9.000 Euro) plus 5 Prozent iSFP-Bonus (3.000 Euro), zusammen 12.000 Euro. Ihr Eigenanteil sinkt auf 50.000 Euro.
Das Ergebnis: 7.500 Euro mehr Förderung, nur weil ein iSFP vorlag. Demgegenüber stehen iSFP-Eigenkosten von rund 1.000 Euro. Der iSFP-Bonus ist damit kein Nebeneffekt, sondern der wirtschaftliche Kern des gesamten Sanierungsfahrplans.
Damit der iSFP-Bonus greift, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss der iSFP von einem zugelassenen, gelisteten Energieberater erstellt und über das BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude" gefördert worden sein. Ein nicht geförderter Plan löst keinen Bonus aus.
Zweitens muss die umgesetzte Maßnahme tatsächlich im iSFP empfohlen sein. Eine zusätzliche Maßnahme, die nicht im Plan steht, kann nicht mit dem iSFP-Bonus gefördert werden. Für sie ist ein gesonderter Antrag ohne Bonus zu stellen. Drittens muss die Umsetzung innerhalb der 15-jährigen Gültigkeit des iSFP erfolgen. Eine Umsetzungspflicht besteht dabei nicht: Sie entscheiden frei, welche der empfohlenen Maßnahmen Sie angehen.
Ein häufiger und teurer Fehler ist die falsche Reihenfolge. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und als Beginn gilt bereits der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem Handwerker. Wer den Auftrag erteilt und erst danach an die Förderung denkt, verliert sie komplett.
Der korrekte Ablauf: Zuerst der iSFP. Dann, vor jeder Maßnahme, der Förderantrag mit der Bestätigung zum Antrag (BzA, KfW) oder der technischen Projektbeschreibung (TPB, BAFA) durch den Energieeffizienz-Experten. Erst nach der Förderzusage wird der Handwerkerauftrag erteilt. Nach Abschluss bestätigt der Experte die ordnungsgemäße Umsetzung, und die Förderung inklusive Bonus wird ausgezahlt. Nach Antragstellung haben Sie in der Regel mehrere Jahre Zeit für die Umsetzung.
Wenn Sie in den kommenden Jahren Maßnahmen an Dämmung, Fenstern oder Anlagentechnik planen, ist der iSFP-Bonus einer der wirksamsten Hebel, um Ihre Förderquote zu maximieren. Schon eine einzelne Maßnahme holt die iSFP-Kosten meist herein; bei umfassenden Sanierungen geht es schnell um fünfstellige Zusatzbeträge.
Entscheidend ist, früh genug zu planen. Der iSFP muss vor der ersten Maßnahme vorliegen, und der Förderantrag vor dem Handwerkervertrag. Wer diese Reihenfolge einhält, lässt kaum Geld liegen.
Als dena-gelisteter Energieberater in Ostwestfalen-Lippe erstellen wir Ihren iSFP und begleiten die komplette Förderantragstellung, so, dass der Bonus später sicher greift. Sprechen Sie uns an, bevor Sie den ersten Handwerker beauftragen. Genau dieser Zeitpunkt entscheidet über mehrere tausend Euro.
Als zertifizierte Energieberater in Ostwestfalen-Lippe prüfen wir Ihr Vorhaben und sichern die maximale Förderung. Ein kurzes Erstgespräch klärt mehr als jeder Online-Rechner.