
Sie planen den Tausch Ihrer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe? Wir prüfen Ihren Anspruch auf die KfW-Heizungsförderung 458, klären die Bonus-Stufen und begleiten den Antrag, bevor Sie den Handwerker beauftragen.
Die KfW fördert den Tausch alter fossiler Heizungen gegen eine Wärmepumpe. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen.
Der Baustein der Förderung steht jedem Antragsteller zu, der sich für eine förderfähige Heizung entscheidet. Wir prüfen die Förderfähigkeit nach BEG kostenlos für Sie.
Selbstnutzer, die eine funktionsfähige, alte fossile Heizung (bspw. Öl, Gas) ersetzen. Der Bonus ist degressiv gestaltet und sinkt erstmalig am 01.02.2027, danach halbjährlich jeweils um 4 Prozentpunkte.
Selbstnutzer mit bis zu 30k € Haushaltseinkommen erhalten 40 % Zuschuss, bis zu 40k € gibt es 30 % und bis 50k € gibt es 10 %. Die Grenzen erhöhen sich einmalig um 10k € bei min. einem minderjährigen Kind im Haushalt.
Die Boni sind kombinierbar, die Gesamtförderung ist aber auf 70 % gedeckelt (für Haushaltseinkommen bis 30k € - mit Kind 40k € - (Deckelung bei 80 %) . Förderfähig sind Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.
Fördersatz 46 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind bei 28.000 € gedeckelt, daraus ergibt sich ein Zuschuss von 12.880 €.
Selbst genutzte Einheit: 70 Prozent auf 21.500 € = 15.050 €. Vermietete Einheit: 30 Prozent auf 21.500 € = 6.450 €. Gesamt 21.500 € Zuschuss.
Die KfW 458 fördert nicht nur Wärmepumpen, sondern auch Biomasseanlagen wie moderne Pellet- oder Holzheizungen, solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, die Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt . Grundförderung und Boni gelten hier nach denselben Regeln.
Diese Seite konzentriert sich auf den Zuschuss über die KfW 458. Daneben gibt es weitere KfW-Wege, die sich ggf. ergänzend kombinieren lassen:
Auch die Kosten für Förderbeantragung und Heizlastberechnung sind zum Fördersatz der Maßnahme förderfähig, solange die Förderhöchstgrenze nicht überschritten wird. Die Heizlastberechnung dürfen Sie als Fachplanung sogar schon vor der Antragstellung beauftragen und bezahlen, ohne den Förderanspruch zu verlieren, da sie die Grundlage für die Angebote der Fachbetriebe ist.
Alle Angaben und Ergebnisse unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Stand Juli 2026.
Finden Sie heraus, wie hoch Ihr Zuschuss beim Heizungstausch ausfällt. Der Förderrechner zeigt Ihnen konkret, welche Bonus-Stufen der KfW 458 für Sie gelten.
Zur Berechnung der Förderung benötigen wir einige Angaben zur Maßnahme und zum Gebäude, für welches diese durchgeführt werden soll. Die Berechnung erfolgt nach aktueller BEG Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Alle Angaben und Ergebnisse unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Stand des Rechners 07/2026.
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Klar, schnell, transparent. Vom Hochladen Ihres Heizungs-Angebots bis zur Bewilligung bei der KfW machen wir den Weg so einfach wie möglich.
Sie laden Ihr Handwerker-Angebot kostenlos in unserem Förderportal hoch. PDF oder Foto genügt.
Wir prüfen die Förderfähigkeit gründlich und melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.
Sie entscheiden, ob wir den Förderantrag stellen sollen. Festpreis, transparent vereinbart.
Wir reichen den Antrag bei der BAFA oder KfW ein, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.
Wir glauben an unseren Service und tragen das Risiko, falls die KfW-Förderung nicht klappt. Drei Garantien, die Ihre Entscheidung leicht machen.
Kostenlos
Wir prüfen Ihr Angebot kostenlos. Auch wenn die Maßnahme nicht förderfähig ist, entstehen Ihnen keine Kosten.
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Erst wenn Sie uns mit der Antragstellung beauftragen, fallen Kosten an. Transparent vorab vereinbart, keine versteckten Gebühren.
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Lehnt das Förderinstitut Ihren Antrag ab, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag. Ihr Risiko bleibt bei null.
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Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Für Selbstnutzen kommen dazu ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent. Die Boni sind kombinierbar, die Gesamtförderung ist aber auf 70 Prozent bzw. 80 Prozent bei Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit min. 1 minderjährigem Kind 40.000 €) gedeckelt. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Ab dem 01.02.2027 sinken erstmalig die förderfähigen Kosten um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Selbige Degression folgt alle sechs Monate.
Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent erhalten Selbstnutzer, die ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen. Den Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent gibt es für selbst nutzende Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro (40 %), 40.000 Euro (30 %) und 50.000 Euro (10 %). Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. Bei vermieteten Einheiten gilt nur die Grundförderung, da keine Selbstnutzung vorliegt.
Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe oder anderer förderfähiger Heizungen als Ersatz für eine alte fossile Heizung im Bestandsgebäude, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, die Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Bauantrag des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt. Auch die Kosten für Förderbeantragung und Heizlastberechnung sind zum Fördersatz förderfähig, solange die Förderhöchstgrenze nicht überschritten wird.
Ja. Für den KfW-Antrag brauchen Sie eine 15-stellige Bestätigung zum Antrag, kurz BzA-ID. Diese stellt ein Energieeffizienz-Experte oder der ausführende Fachbetrieb aus, nachdem das Vorhaben technisch geplant ist. Ohne BzA-ID ist kein Antrag im KfW-Zuschussportal möglich. Wir koordinieren diesen Schritt für Sie.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Sie dürfen den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb zwar vorher abschließen, aber nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, sodass der Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam wird. Die Heizlastberechnung als Fachplanung dürfen Sie dagegen schon vorher beauftragen und bezahlen, ohne den Förderanspruch zu verlieren. Wir beantragen Ihre BzA-ID innerhalb von 48 Stunden.
Die Erstprüfung Ihres Heizungs-Angebots ist kostenlos. Erst wenn Sie uns mit der Beantragung beauftragen, fällt ein Festpreis an, je nach Maßnahme und Anzahl der Wohneinheiten typischerweise zwischen 598 Euro und 998 Euro pro Antrag. Diese Kosten sind in der Regel selbst zum Fördersatz förderfähig, solange die Förderhöchstgrenze nicht überschritten wird.
Wenn die KfW Ihren Antrag ablehnt, erstatten wir Ihnen 100 Prozent unseres Service-Honorars. Damit das gar nicht erst passiert, prüfen wir Ihr Vorhaben vorab gründlich auf alle Förderkriterien, daher die kostenlose Erstprüfung. In über 95 Prozent unserer Fälle war das Vorhaben förderfähig oder konnte durch Hinweise an den Fachbetrieb förderfähig gemacht werden.
Ja, aktuell allerdings nur in der Region Ostwestfalen-Lippe persönlich vor Ort. Für den KfW-Heizungsantrag selbst ist keine geförderte Energieberatung nötig. Mehr zu unserer regionalen Beratung unter Energieberatung.
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