KfW 458, Rückmeldung in 48 Stunden

KfW-Heizungsförderung sichern, wir begleiten den Antrag für Sie.

Sie planen den Tausch Ihrer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe? Wir prüfen Ihren Anspruch auf die KfW-Heizungsförderung 458, klären die Bonus-Stufen und begleiten den Antrag, bevor Sie den Handwerker beauftragen.

  • Festpreis · keine versteckten Kosten
  • 100 % Geld-zurück-Garantie bei Ablehnung
  • Bis zu 80 % Förderquote auf den Heizungstausch
So läuft der Service
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Angebot hochladen
PDF oder Foto, 2 Minuten
2 Min
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Prüfung & Festpreis
Förderhöhe & Service-Angebot
48 h
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Antrag bei der KfW
Rechtssicher & vollständig
48 h
Bis zu80 %
Förderquote
auf den Heizungstausch
Die KfW-Heizungsförderung 458

Bis zu 80 % Zuschuss für die neue Heizung

Die KfW fördert den Tausch alter fossiler Heizungen gegen eine Wärmepumpe. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen.

30 %
Grundförderung

Der Baustein der Förderung steht jedem Antragsteller zu, der sich für eine förderfähige Heizung entscheidet. Wir prüfen die Förderfähigkeit nach BEG kostenlos für Sie.

+16 %
Klimageschwindigkeit

Selbstnutzer, die eine funktionsfähige, alte fossile Heizung (bspw. Öl, Gas) ersetzen. Der Bonus ist degressiv gestaltet und sinkt erstmalig am 01.02.2027, danach halb­jährlich jeweils um 4 Prozentpunkte.

bis zu 40 %
Einkommensbonus

Selbstnutzer mit bis zu 30k € Haushaltseinkommen erhalten 40 % Zuschuss, bis zu 40k € gibt es 30 % und bis 50k € gibt es 10 %. Die Grenzen erhöhen sich einmalig um 10k € bei min. einem minder­jährigen Kind im Haushalt.

Die Boni sind kombinierbar, die Gesamtförderung ist aber auf 70 % gedeckelt (für Haushaltseinkommen bis 30k € - mit Kind 40k € - (Deckelung bei 80 %) . Förderfähig sind Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Förderhöchst­betrag für die erste Wohn­einheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.

Rechenbeispiel 1
Einfamilienhaus, selbst genutzt
  • Kosten der Maßnahme: 35.000 Euro, 1 Wohneinheit
  • Grundförderung 30 Prozent
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent (Selbstnutzer, Gas-Zentralheizung älter als 20 Jahre, funktionsfähig)
  • Haushaltseinkommen 70.000 € (kein Bonus)

Fördersatz 46 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind bei 28.000 € gedeckelt, daraus ergibt sich ein Zuschuss von 12.880 €.

Rechenbeispiel 2
Zweifamilienhaus, eine Einheit vermietet
  • Kosten der Maßnahme: 45.000 Euro, 2 Wohneinheiten
  • Förderhöchstgrenze 43.000 Euro (21.500 Euro je EInheit)
  • Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 %
  • Einkommensbonus 30 % (49k € Haushaltseinkommen, 1 Kind)
  • Selbst genutzte Einheit 55 Prozent, vermietete Einheit 30 Prozent (ohne Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus)

Selbst genutzte Einheit: 70 Prozent auf 21.500 € = 15.050 €. Vermietete Einheit: 30 Prozent auf 21.500 € = 6.450 €. Gesamt 21.500 € Zuschuss.

Auch weitere Heizungstypen werden gefördert

Die KfW 458 fördert nicht nur Wärmepumpen, sondern auch Biomasseanlagen wie moderne Pellet- oder Holzheizungen, solar­thermische Anlagen, Brenn­stoff­zellen­heizungen, wasser­stoff­fähige Heizungen, innovative Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien, den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, die Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt . Grundförderung und Boni gelten hier nach denselben Regeln.

Weitere KfW-Programme rund um die Sanierung

Diese Seite konzentriert sich auf den Zuschuss über die KfW 458. Daneben gibt es weitere KfW-Wege, die sich ggf. ergänzend kombinieren lassen:

  • Ergänzungskredit 358 / 359: ein zinsgünstiger Kredit, mit dem sich der Eigenanteil einer geförderten Maßnahme finanzieren lässt. Er kann zusätzlich zum Zuschuss genutzt werden, und zwar nicht nur bei KfW-Heizungsmaßnahmen, sondern auch bei über die BAFA geförderten Einzelmaßnahmen.
  • KfW 261, Sanierung zum Effizienzhaus: ein Kredit mit Tilgungszuschüssen für die umfassende Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau. Die Förderung setzt eine genaue Berechnung im Vorfeld und eine Baubegleitung mit Stichproben voraus und ist daher eher eine Vor-Ort-Dienstleistung als ein reiner Online-Antrag.

Auch die Kosten für Förderbeantragung und Heizlastberechnung sind zum Fördersatz der Maßnahme förderfähig, solange die Förderhöchstgrenze nicht überschritten wird. Die Heizlastberechnung dürfen Sie als Fachplanung sogar schon vor der Antragstellung beauftragen und bezahlen, ohne den Förderanspruch zu verlieren, da sie die Grundlage für die Angebote der Fachbetriebe ist.

Alle Angaben und Ergebnisse unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Stand Juli 2026.

In 30 Sekunden zum Ergebnis

Wie hoch fällt Ihre Förderung aus?

Finden Sie heraus, wie hoch Ihr Zuschuss beim Heizungstausch ausfällt. Der Förderrechner zeigt Ihnen konkret, welche Bonus-Stufen der KfW 458 für Sie gelten.

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Maßnahme

0,00 €

Wohneinheiten

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Förderfähige Kosten

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Fördersatz

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Förderung

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Online-Förderservice

0,00 €

50 % Förderung

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Ergebnis

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In 4 Schritten zur Förderung

So läuft die Förderung ab

Klar, schnell, transparent. Vom Hochladen Ihres Heizungs-Angebots bis zur Bewilligung bei der KfW machen wir den Weg so einfach wie möglich.

Schritt 1

Angebot hochladen

Sie laden Ihr Handwerker-Angebot kostenlos in unserem Förderportal hoch. PDF oder Foto genügt.

Schritt 2

Prüfung in 48h

Wir prüfen die Förderfähigkeit gründlich und melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.

Schritt 3

Beauftragung

Sie entscheiden, ob wir den Förderantrag stellen sollen. Festpreis, transparent vereinbart.

Schritt 4

Antrag in 48h

Wir reichen den Antrag bei der BAFA oder KfW ein, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.

Ihr Risiko: 0 €

Sie zahlen nur bei Förderzusage

Wir glauben an unseren Service und tragen das Risiko, falls die KfW-Förderung nicht klappt. Drei Garantien, die Ihre Entscheidung leicht machen.

Angebotsprüfung

Kostenlos

Wir prüfen Ihr Angebot kostenlos. Auch wenn die Maßnahme nicht förderfähig ist, entstehen Ihnen keine Kosten.

Antragstellung

Festpreis

Erst wenn Sie uns mit der Antragstellung beauftragen, fallen Kosten an. Transparent vorab vereinbart, keine versteckten Gebühren.

Bei Ablehnung

100% Geld-zurück

Lehnt das Förderinstitut Ihren Antrag ab, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag. Ihr Risiko bleibt bei null.

5,0 ★ bei Google · Vertrauen, das man lesen kann

Das sagen unsere Kunden über uns

Unsere Energieberatung überzeugt nicht nur durch Fachwissen, sondern vor allem durch zufriedene Kunden in OWL und ganz Deutschland.

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„Ich hatte wirklich keine Ahnung, wo ich beim Thema Energie sparen anfangen soll. Der Berater von WattNavigator hat sich viel Zeit genommen, alles durchgerechnet und mir verständlich erklärt, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen. Absolut empfehlenswert!“

Christoph BrüggemannEigentümer · Gütersloh
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„Die Analyse war ausgesprochen detailliert, die Kommunikation jederzeit transparent und zuverlässig. Besonders positiv: Der Energieberater denkt wirtschaftlich - es geht nicht darum, alles zu erneuern, sondern sinnvoll zu investieren.“

HPEigentümer · Bielefeld
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„Schnelle Terminvereinbarung, super netter Kontakt. Haben jetzt endlich den Überblick, wie wir unsere Energiekosten langfristig senken können. Danke ans Team - wir sind sehr zufrieden!“

TillEigentümer · Paderborn
Häufig gestellte Fragen

Antworten zu unserem Förderservice

Klare Antworten zur KfW-Heizungsförderung, zu Ablauf, Kosten und Garantien.

Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung 2026?

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Für Selbstnutzen kommen dazu  ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent. Die Boni sind kombinierbar, die Gesamtförderung ist aber auf 70 Prozent bzw. 80 Prozent bei Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit min. 1 minderjährigem Kind 40.000 €) gedeckelt. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Ab dem 01.02.2027 sinken erstmalig die förderfähigen Kosten um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Selbige Degression folgt alle sechs Monate.

Welche Boni gibt es und wer bekommt sie?

Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent erhalten Selbstnutzer, die ihre funktions­tüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nacht­speicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Biomasse­heizung aus­tauschen. Den Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent gibt es für selbst nutzende Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro (40 %), 40.000 Euro (30 %) und 50.000 Euro (10 %). Die Bemessungs­grenze des Haushalts­jahres­einkommens erhöht sich um einen einmaligen Familien­zuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minder­jährigen Kind im Haushalt. Bei vermieteten Einheiten gilt nur die Grundförderung, da keine Selbstnutzung vorliegt.

Was wird über die KfW 458 gefördert?

Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe oder anderer förderfähiger Heizungen als Ersatz für eine alte fossile Heizung im Bestandsgebäude, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, die Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Bauantrag des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt. Auch die Kosten für Förderbeantragung und Heizlastberechnung sind zum Fördersatz förderfähig, solange die Förderhöchstgrenze nicht überschritten wird.

Brauche ich eine BzA-ID für den Antrag?

Ja. Für den KfW-Antrag brauchen Sie eine 15-stellige Bestätigung zum Antrag, kurz BzA-ID. Diese stellt ein Energieeffizienz-Experte oder der ausführende Fachbetrieb aus, nachdem das Vorhaben technisch geplant ist. Ohne BzA-ID ist kein Antrag im KfW-Zuschussportal möglich. Wir koordinieren diesen Schritt für Sie.

Wann muss der KfW-Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Sie dürfen den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb zwar vorher abschließen, aber nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, sodass der Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam wird. Die Heizlastberechnung als Fachplanung dürfen Sie dagegen schon vorher beauftragen und bezahlen, ohne den Förderanspruch zu verlieren. Wir beantragen Ihre BzA-ID innerhalb von 48 Stunden.

Was kostet Ihr Förderservice?

Die Erstprüfung Ihres Heizungs-Angebots ist kostenlos. Erst wenn Sie uns mit der Beantragung beauftragen, fällt ein Festpreis an, je nach Maßnahme und Anzahl der Wohneinheiten typischerweise zwischen 598 Euro und 998 Euro pro Antrag. Diese Kosten sind in der Regel selbst zum Fördersatz förderfähig, solange die Förderhöchstgrenze nicht überschritten wird.

Wie funktioniert die Geld-zurück-Garantie?

Wenn die KfW Ihren Antrag ablehnt, erstatten wir Ihnen 100 Prozent unseres Service-Honorars. Damit das gar nicht erst passiert, prüfen wir Ihr Vorhaben vorab gründlich auf alle Förderkriterien, daher die kostenlose Erstprüfung. In über 95 Prozent unserer Fälle war das Vorhaben förderfähig oder konnte durch Hinweise an den Fachbetrieb förderfähig gemacht werden.

Bietet ihr auch Energieberatung an?

Ja, aktuell allerdings nur in der Region Ostwestfalen-Lippe persönlich vor Ort. Für den KfW-Heizungsantrag selbst ist keine geförderte Energieberatung nötig. Mehr zu unserer regionalen Beratung unter Energieberatung.

Antwort innerhalb 48 Stunden

Bereit, Ihre Förderung zu prüfen?

Laden Sie Ihr Handwerker-Angebot in unserem Portal hoch. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ausführlichen Einschätzung — kostenlos und unverbindlich.

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