Energieausweis erstellen lassen

Energieausweis: Rechtsgültig, schnell und vom Energieberater.

Wir erstellen Ihren Bedarfs- oder Verbrauchsausweis mit Registriernummer nach GEG. Verbrauchsausweis ab 150 Euro, Bedarfsausweis ab 350 Euro, Lieferung innerhalb von 7 Tagen.

Ausweistyp

Welcher Ausweistyp passt zu Ihrer Immobilie?

Beide Ausweise sind rechtsgültig nach GEG. Welcher für Sie der richtige ist, hängt von Baujahr, Wohneinheiten und Ihrem Vorhaben ab.

Verbrauchsausweis

119 Euro

Festpreis für Wohngebäude. Basierend auf Ihren Heizkostenabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre.

Bedarfsausweis

ab 350 Euro

Genauer Preis nach Komplexität und Gebäudegröße. Erforderlich bei Neubau, Sanierung oder fehlenden Verbrauchsdaten.

Gültigkeit

10 Jahre

Beide Ausweistypen sind nach Ausstellung 10 Jahre gültig. Bei wesentlichen Sanierungen ist eine Neuausstellung notwendig.

Bedarfsausweis
Pflicht bei diesen Bedingungen
  • Neubau
  • Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, Bauantrag vor 01.11.1977 und energetisch unsaniert
  • bei Sanierung von mehr als 10 Prozent der Hüllfläche
  • Lückenloser Energieverbrauch der letzten 3 Jahre nicht nachweisbar

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung. Er liefert eine objektive Bewertung der Energieeffizienz und ist sinnvoll bei geplanten Sanierungen oder Verkauf.

Verbrauchsausweis
Möglich bei diesen Bedingungen
  • Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, Bauantrag nach 01.11.1977 oder 1. Wärmeschutzverordnung erfüllt
  • Bestandsgebäude ab 5 Wohneinheiten
  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre liegen lückenlos vor
  • Bei erfüllten Voraussetzungen ist trotzdem ein Bedarfsausweis möglich

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Er reicht aus, wenn nur eine grobe Übersicht benötigt wird, etwa für die Vermietung.

Pflicht nach GEG

Wann ein Energieausweis verpflichtend ist

Bei Verkauf, Vermietung und Neubau ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Verstöße können mit Bußgeldern bis 15.000 Euro geahndet werden.

Pflichtfall 1
Vermietung oder Verkauf

Bei Veräußerung oder Vermietung einer Immobilie sind Sie als Eigentümer verpflichtet, einen gültigen Energieausweis nach GEG vorzulegen. Ein Vertragsschluss ohne gültigen Ausweis kann mit Bußgeldern bis 15.000 Euro geahndet werden.

Pflichtfall 2
Neubau oder umfassende Sanierung

Für Neubauten und umfangreiche Sanierungen ist ein Energieausweis erforderlich. Er dient als Nachweis, dass das Gebäude die im GEG festgelegten Standards einhält, und gibt Bauherren & Mietern eine Einschätzung der Wirtschaftlichkeit.

So läuft Ihr Energieausweis ab

Vom Erstgespräch zum fertigen Ausweis

Vom Erstgespräch bis zum fertigen Energieausweis dauert es in der Regel 7 Tage. Wir klären mit Ihnen, welcher Ausweistyp passt, und liefern rechtsgültig.

Schritt 1

Kostenlose Erstberatung

Sie melden sich über unser Formular oder telefonisch. Wir klären, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis passt.

Schritt 2

Datenerhebung

Wir nehmen die benötigten Gebäudedaten und Verbrauchswerte auf. Was nicht vorliegt, ermitteln wir gemeinsam.

Schritt 3

Berechnung und Analyse

Wir berechnen Energiekennwerte, ordnen Ihre Immobilie der Effizienzklasse zu und dokumentieren das Ergebnis nach GEG.

Schritt 4

Energieausweis in 7 Tagen

Sie erhalten Ihren rechtsgültigen Energieausweis inklusive Registriernummer in digitaler Form.

Lieber direkt sprechen?

Ihre Fragen zum Energieausweis schnell geklärt

Wir besprechen Ihre Maßnahme, die zu erwartende Förderung und die nächsten Schritte. Kostenfrei, unverbindlich, ohne Verkaufsgespräch.

Ihr Ansprechpartner
Marcel Schörnick
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
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Das sagen unsere Kunden über uns

Unsere Energieberatung überzeugt nicht nur durch Fachwissen, sondern vor allem durch zufriedene Kunden in OWL und ganz Deutschland.

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„Ich hatte wirklich keine Ahnung, wo ich beim Thema Energie sparen anfangen soll. Der Berater von WattNavigator hat sich viel Zeit genommen, alles durchgerechnet und mir verständlich erklärt, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen. Absolut empfehlenswert!“

Christoph BrüggemannEigentümer · Gütersloh
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„Die Analyse war ausgesprochen detailliert, die Kommunikation jederzeit transparent und zuverlässig. Besonders positiv: Der Energieberater denkt wirtschaftlich - es geht nicht darum, alles zu erneuern, sondern sinnvoll zu investieren.“

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„Schnelle Terminvereinbarung, super netter Kontakt. Haben jetzt endlich den Überblick, wie wir unsere Energiekosten langfristig senken können. Danke ans Team - wir sind sehr zufrieden!“

TillEigentümer · Paderborn
Häufige Fragen

Antworten auf Pflicht, Kosten und Ablauf

Antworten zu Pflicht, Unterschieden, Kosten und Ablauf. Bei offenen Fragen rufen Sie uns gerne an.

Was sagt der Energieausweis aus?

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und dient dem Vergleich von Immobilien. Potenzielle Käufer und Mieter werden über zu erwartende Energiekosten informiert und können eine fundierte Entscheidung treffen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, was ist der Unterschied?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und kostet 150 Euro. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung des Energiebedarfs und kostet ab 350 Euro. Bei Neubauten und manchen Altbauten ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Ist ein Energieausweis Pflicht?

Ja, der Energieausweis ist in den meisten Fällen Pflicht. Erforderlich ist er bei Neubauten, umfassenden Sanierungen, beim Verkauf und bei der Neuvermietung. Ausnahmen gelten für selbst bewohnte Immobilien, Baudenkmäler, Ferienhäuser und Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Welche Daten muss der Energieausweis enthalten?

Ein gültiger Energieausweis enthält Angaben zum Gebäude (Baujahr, Adresse), Energiekennwerte, Effizienzklasse von A+ bis H, CO2-Emissionen, verwendete Heizstoffe, Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen, Name und Berufsbezeichnung des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Unterschrift und Registriernummer.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Bei wesentlichen Sanierungen, die den energetischen Zustand beeinflussen, sollte vor Ablauf ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Welche Daten werden für die Erstellung benötigt?

Für einen Bedarfsausweis brauchen wir Aufmaßangaben des Gebäudes, Informationen zur energetischen Qualität von Bauteilen und der Heizanlage. Für einen Verbrauchsausweis genügen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Wohnfläche und Baujahr.

Wann ist ein Bedarfsausweis verpflichtend?

Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei Neubauten, bei Bestandsgebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn diese energetisch unsaniert sind, oder wenn mehr als 10 Prozent der Hüllfläche saniert wurden. Auch wenn keine lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.

Wie schnell erhalte ich meinen Energieausweis?

Sie erhalten Ihren rechtsgültigen Energieausweis in der Regel innerhalb von 7 Tagen ab Vollständigkeit der Gebäudedaten. Der Ausweis enthält eine Registriernummer und wird Ihnen als PDF zugestellt.

Kostenlose Erstberatung in 24h

Bereit für Ihren Energieausweis?

Wir klären mit Ihnen in 15 Minuten, welcher Energieausweis für Sie passt und was er kostet. Antwort innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.

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