
Wir erstellen Ihren Bedarfs- oder Verbrauchsausweis mit Registriernummer nach GEG. Verbrauchsausweis ab 150 Euro, Bedarfsausweis ab 350 Euro, Lieferung innerhalb von 7 Tagen.
Beide Ausweise sind rechtsgültig nach GEG. Welcher für Sie der richtige ist, hängt von Baujahr, Wohneinheiten und Ihrem Vorhaben ab.
119 Euro
Festpreis für Wohngebäude. Basierend auf Ihren Heizkostenabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre.
ab 350 Euro
Genauer Preis nach Komplexität und Gebäudegröße. Erforderlich bei Neubau, Sanierung oder fehlenden Verbrauchsdaten.
10 Jahre
Beide Ausweistypen sind nach Ausstellung 10 Jahre gültig. Bei wesentlichen Sanierungen ist eine Neuausstellung notwendig.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung. Er liefert eine objektive Bewertung der Energieeffizienz und ist sinnvoll bei geplanten Sanierungen oder Verkauf.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Er reicht aus, wenn nur eine grobe Übersicht benötigt wird, etwa für die Vermietung.
Bei Verkauf, Vermietung und Neubau ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Verstöße können mit Bußgeldern bis 15.000 Euro geahndet werden.
Bei Veräußerung oder Vermietung einer Immobilie sind Sie als Eigentümer verpflichtet, einen gültigen Energieausweis nach GEG vorzulegen. Ein Vertragsschluss ohne gültigen Ausweis kann mit Bußgeldern bis 15.000 Euro geahndet werden.
Für Neubauten und umfangreiche Sanierungen ist ein Energieausweis erforderlich. Er dient als Nachweis, dass das Gebäude die im GEG festgelegten Standards einhält, und gibt Bauherren & Mietern eine Einschätzung der Wirtschaftlichkeit.
Vom Erstgespräch bis zum fertigen Energieausweis dauert es in der Regel 7 Tage. Wir klären mit Ihnen, welcher Ausweistyp passt, und liefern rechtsgültig.
Sie melden sich über unser Formular oder telefonisch. Wir klären, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis passt.
Wir nehmen die benötigten Gebäudedaten und Verbrauchswerte auf. Was nicht vorliegt, ermitteln wir gemeinsam.
Wir berechnen Energiekennwerte, ordnen Ihre Immobilie der Effizienzklasse zu und dokumentieren das Ergebnis nach GEG.
Sie erhalten Ihren rechtsgültigen Energieausweis inklusive Registriernummer in digitaler Form.
Wir besprechen Ihre Maßnahme, die zu erwartende Förderung und die nächsten Schritte. Kostenfrei, unverbindlich, ohne Verkaufsgespräch.

Unsere Energieberatung überzeugt nicht nur durch Fachwissen, sondern vor allem durch zufriedene Kunden in OWL und ganz Deutschland.
„Ich hatte wirklich keine Ahnung, wo ich beim Thema Energie sparen anfangen soll. Der Berater von WattNavigator hat sich viel Zeit genommen, alles durchgerechnet und mir verständlich erklärt, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen. Absolut empfehlenswert!“
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Antworten zu Pflicht, Unterschieden, Kosten und Ablauf. Bei offenen Fragen rufen Sie uns gerne an.
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und dient dem Vergleich von Immobilien. Potenzielle Käufer und Mieter werden über zu erwartende Energiekosten informiert und können eine fundierte Entscheidung treffen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und kostet 150 Euro. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung des Energiebedarfs und kostet ab 350 Euro. Bei Neubauten und manchen Altbauten ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Ja, der Energieausweis ist in den meisten Fällen Pflicht. Erforderlich ist er bei Neubauten, umfassenden Sanierungen, beim Verkauf und bei der Neuvermietung. Ausnahmen gelten für selbst bewohnte Immobilien, Baudenkmäler, Ferienhäuser und Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche.
Ein gültiger Energieausweis enthält Angaben zum Gebäude (Baujahr, Adresse), Energiekennwerte, Effizienzklasse von A+ bis H, CO2-Emissionen, verwendete Heizstoffe, Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen, Name und Berufsbezeichnung des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Unterschrift und Registriernummer.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Bei wesentlichen Sanierungen, die den energetischen Zustand beeinflussen, sollte vor Ablauf ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Für einen Bedarfsausweis brauchen wir Aufmaßangaben des Gebäudes, Informationen zur energetischen Qualität von Bauteilen und der Heizanlage. Für einen Verbrauchsausweis genügen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Wohnfläche und Baujahr.
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei Neubauten, bei Bestandsgebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn diese energetisch unsaniert sind, oder wenn mehr als 10 Prozent der Hüllfläche saniert wurden. Auch wenn keine lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.
Wir klären mit Ihnen in 15 Minuten, welcher Energieausweis für Sie passt und was er kostet. Antwort innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.