Aktualisiert am 13. Oktober 2026: Wir haben diesen Artikel an die neuen Regelungen der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 angepasst. Die förderfähigen Kosten sind seit der Reform nach Wohneinheiten gestaffelt, und der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt bei BAFA-Einzelmaßnahmen nur noch für den Teil der Investitionssumme, der 30.000 Euro übersteigt. Die Rechenbeispiele unten sind entsprechend neu berechnet.
Ein individueller Sanierungsfahrplan klingt nach Bürokratie, nach einem weiteren Dokument, das Geld kostet und in der Schublade landet. Tatsächlich ist der iSFP eines der wenigen Förderinstrumente, das sich fast immer rechnet. Er kostet Sie nach Abzug der BAFA-Förderung oft nur rund 1.000 Euro, bringt aber 5 Prozent Extra-Förderung auf den Teil späterer Maßnahmen, der über 30.000 Euro liegt, und verdoppelt die förderfähige Kostengrenze. Dieser Artikel erklärt, was der iSFP ist, was er konkret kostet und warum er sich bei größeren Sanierungen meist schon nach der ersten umgesetzten Maßnahme amortisiert. Preise, Ablauf und Beauftragung finden Sie kompakt auf unserer Leistungsseite zum Sanierungsfahrplan.
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung. Ein zertifizierter Energieberater nimmt Ihr Gebäude bei einem Vor-Ort-Termin auf, analysiert den energetischen Ist-Zustand und entwickelt daraus einen aufeinander abgestimmten Sanierungsplan, entweder als Schritt-für-Schritt-Strategie über mehrere Jahre oder als Weg zur Komplettsanierung.
Er ist nicht einfach eine Liste mit Maßnahmen, sondern ein nachvollziehbarer Plan, der den Ist-Zustand erfasst, Prioritäten setzt und aufzeigt, wie Sanierungen sinnvoll umgesetzt werden. Orientiert ist er nicht nur an technischer Machbarkeit, sondern auch an Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit.
Ein individueller Sanierungsfahrplan besteht aus zwei Dokumenten: dem eigentlichen Sanierungsfahrplan und der Umsetzungshilfe. Der Sanierungsfahrplan enthält den Maßnahmenplan, die Umsetzungshilfe geht erläuternd auf die technischen Details der einzelnen Maßnahmen ein. Beide zusammen liefern:
Die Bruttokosten für einen iSFP liegen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus typischerweise bei rund 1.600 bis 2.000 Euro, für größere Objekte bis etwa 2.500 Euro. Das ist aber nicht der Betrag, den Sie am Ende zahlen.
Das BAFA fördert die Energieberatung mit iSFP über das Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss beträgt 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Wünscht eine Eigentümergemeinschaft eine zusätzliche Erläuterung in einer Versammlung, ist ein ergänzender Zuschuss von bis zu 250 Euro vorgesehen.
Unterm Strich bleibt für ein typisches Einfamilienhaus oft ein Eigenanteil im Bereich von rund 1.000 bis 1.150 Euro. Wir erstellen Ihren Sanierungsfahrplan zum Festpreis, inklusive der kompletten BAFA-Antragstellung. Und selbst der Eigenanteil ist gut investiert, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Der wahre Wert des iSFP liegt nicht im Dokument selbst, sondern in zwei Effekten, die er bei späteren Sanierungsmaßnahmen auslöst.
Erstens der iSFP-Bonus. Setzen Sie eine Einzelmaßnahme um, die in Ihrem iSFP empfohlen wurde, etwa eine Dämmung oder einen Fenstertausch, erhalten Sie 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung. Aus der Grundförderung von 15 Prozent werden so 20 Prozent. Zwei wichtige Einschränkungen: Für den reinen Heizungstausch gilt dieser 5-Prozent-Bonus nicht, denn die Heizungsförderung läuft über die KfW mit einem eigenen Bonussystem. Und seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 wird der iSFP-Bonus bei BAFA-Einzelmaßnahmen nur noch auf den Teil der Investitionssumme gewährt, der 30.000 Euro übersteigt. Auf die ersten 30.000 Euro gibt es weiterhin nur die Grundförderung von 15 Prozent. Kleine Einzelmaßnahmen unter 30.000 Euro erhalten damit keinen Bonus mehr, profitieren aber weiterhin von der zweiten Wirkung des iSFP.
Zweitens, und oft noch wertvoller, die Verdopplung der förderfähigen Kosten. Seit der Reform gilt keine pauschale Grenze mehr, sondern eine Staffelung nach Wohneinheiten, die pro Jahr gilt. Ohne iSFP sind für die erste Wohneinheit 30.000 Euro förderfähig, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Mit iSFP verdoppelt sich die Grenze: Für die erste Wohneinheit sind dann 60.000 Euro förderfähig, für die zweite bis sechste jeweils 30.000 Euro, und auch ab der siebten Wohneinheit verdoppelt sich der Rahmen. Bei einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten liegt der Rahmen ohne iSFP also bei 75.000 Euro (30.000 plus dreimal 15.000 Euro) und mit iSFP bei 150.000 Euro. Bei umfangreichen Sanierungen ist dieser Effekt erheblich.
Wie groß der Unterschied wirklich ist, zeigt ein konkretes Beispiel. Wir gehen von der Dachsanierung eines Einfamilienhauses (eine Wohneinheit) mit Gesamtkosten von 62.000 Euro aus.
Ohne iSFP: Förderfähig sind nur 30.000 Euro. Darauf gibt es 15 Prozent Grundförderung, also 4.500 Euro. Ihr Eigenanteil: 57.500 Euro.
Mit iSFP: Die Fördergrenze ist auf 60.000 Euro verdoppelt. Auf diese 60.000 Euro gibt es 15 Prozent Grundförderung (9.000 Euro). Dazu kommt der iSFP-Bonus von 5 Prozent, allerdings nur auf den Teil über 30.000 Euro, also auf 30.000 Euro (1.500 Euro). Zusammen sind das 10.500 Euro Förderung. Ihr Eigenanteil sinkt auf 51.500 Euro.
Der Unterschied beträgt 6.000 Euro mehr Förderung allein bei dieser einen Maßnahme. Dem stehen iSFP-Eigenkosten von rund 1.000 Euro gegenüber. Genau deshalb sagt die Branche: Bei größeren Vorhaben rechnet sich der iSFP oft schon nach der ersten umgesetzten Sanierung. Den größten Teil des Vorteils macht dabei die verdoppelte Fördergrenze aus (4.500 Euro), der Bonus auf den Teil über 30.000 Euro kommt obendrauf (1.500 Euro).
Seit der Reform greift der iSFP-Bonus erst oberhalb von 30.000 Euro Investition, und zwar nur auf den übersteigenden Betrag. Ein Fenstertausch für 10.000 Euro allein bleibt unter der Schwelle und erhält nur die Grundförderung von 15 Prozent (1.500 Euro). Eine Fassadendämmung für 24.000 Euro bekommt allein ebenfalls nur 15 Prozent (3.600 Euro). Zusammen macht das 5.100 Euro.
Kombinieren Sie beide Maßnahmen im selben Antrag, liegt das Paket bei 34.000 Euro. Es gibt 15 Prozent Grundförderung auf 34.000 Euro (5.100 Euro) plus 5 Prozent iSFP-Bonus auf die 4.000 Euro über der Schwelle (200 Euro), zusammen 5.300 Euro. Die Bündelung bringt in diesem Beispiel also nur 200 Euro mehr. Der Bonus lohnt sich vor allem bei größeren Vorhaben, bei denen deutlich mehr als 30.000 Euro zusammenkommen. Wir prüfen deshalb schon bei der Planung im iSFP-Fahrplan, welche Maßnahmen sich sinnvoll zusammenfassen lassen und wo die Schwelle für Sie tatsächlich eine Rolle spielt.
Ein iSFP ist 15 Jahre lang gültig, und es besteht keinerlei Pflicht, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Das gibt Ihnen maximale Flexibilität: Sie entscheiden innerhalb dieses Zeitraums frei, ob, wann und welche Maßnahmen Sie angehen. Während dieser gesamten 15 Jahre profitieren Sie vom iSFP-Bonus. Wichtig ist nur, dass Maßnahmen, die nach Ablauf der 15 Jahre umgesetzt werden, keinen Bonus mehr erhalten.
Der Ablauf ist klar geregelt und folgt mehreren Schritten:
Wichtig zur Reihenfolge: Der Förderantrag für die Energieberatung wird gestellt, bevor es losgeht. Erst nach der Förderzusage beginnt die eigentliche Beratung. Abgeschlossen ist der iSFP, sobald Sie beide Dokumente und die abschließende Erläuterung erhalten haben. Danach wird gemeinsam die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnet und beim BAFA eingereicht.
Ein iSFP ist nur förderfähig, wenn er von einem speziell zugelassenen Energieberater erstellt wird, der auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt wird. Das ist kein bürokratisches Detail, sondern entscheidend: Ein iSFP von einem nicht gelisteten Anbieter ist weder BAFA-gefördert noch Grundlage für den 5-Prozent-Bonus bei späteren Maßnahmen.
Eine wichtige Aktualisierung: Die KfW fördert den iSFP nicht mehr. Die Förderung der Energieberatung mit Sanierungsfahrplan läuft ausschließlich über das BAFA. Achten Sie bei der Auswahl konsequent auf die dena-Listung oder die Eintragung in der offiziellen Expertenliste.
Für die allermeisten Eigentümer, die in den nächsten Jahren ohnehin sanieren wollen, lautet die Antwort klar ja. Der Eigenanteil ist überschaubar, die verdoppelte Fördergrenze und der Bonus auf den Betrag über 30.000 Euro überwiegen die Kosten bei größeren Vorhaben in fast allen realistischen Szenarien. Zusätzlich bekommen Sie einen klaren, geprüften Fahrplan statt einer Bauchentscheidung.
Weniger sinnvoll ist der iSFP nur, wenn Sie sicher sind, in den nächsten 15 Jahren gar keine geförderte Maßnahme umzusetzen. In jedem anderen Fall ist er einer der wenigen Schritte in der Sanierungswelt, bei dem die Rechnung meistens aufgeht.
Wir erstellen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan zum Festpreis: dena-gelistet, mit kompletter BAFA-Antragstellung und einem Plan, der zu Ihrem Budget passt und die 30.000-Euro-Schwelle von Anfang an mitdenkt. Ein kostenloses Erstgespräch klärt, ob und wie sich der iSFP für Ihr Gebäude rechnet.
In diesem Artikel beantworten wir die Fragen, die uns Eigentümer und Fachbetriebe täglich stellen. Sachlich, aktuell gehalten und ohne Fachchinesisch.
Die Bruttokosten liegen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus typischerweise bei 1.600 bis 2.000 Euro. Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro. Für ein typisches Einfamilienhaus bleibt oft ein Eigenanteil von rund 1.000 bis 1.150 Euro.
Ein iSFP ist 15 Jahre lang gültig. Eine Umsetzungspflicht besteht nicht. Sie entscheiden frei, ob, wann und welche Maßnahmen Sie angehen, und profitieren in dieser Zeit vom iSFP-Bonus.
Nur Energieberater, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt werden (dena-Listung). Ein iSFP von einem nicht gelisteten Anbieter ist weder BAFA-gefördert noch Grundlage für den Bonus bei späteren Maßnahmen.
Ja, bei größeren Vorhaben meist deutlich. Der iSFP verdoppelt die förderfähigen Kosten und bringt 5 Prozentpunkte Bonus auf den Teil der Investition über 30.000 Euro. Bei einer Dachsanierung für 62.000 Euro sind das 6.000 Euro mehr Förderung bei rund 1.000 Euro Eigenkosten für den iSFP.
Als zertifizierte Energieberater in Ostwestfalen-Lippe prüfen wir Ihr Vorhaben und sichern die maximale Förderung. Ein kurzes Erstgespräch klärt mehr als jeder Online-Rechner.