BAFA-Zuschuss, Rückmeldung in 48 Stunden

Lüftungsanlage Förderung 2026: Wir stellen den BAFA-Antrag für Sie.

Sie möchten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einbauen, zentral oder mit dezentralen Geräten? Die BAFA übernimmt 15 Prozent der Kosten als Zuschuss, bis zu 4.500 Euro je Wohneinheit. Wir prüfen Ihr Angebot kostenlos und übernehmen als Energieeffizienz-Experten Antrag und Nachweis. Bundesweit, komplett online.

  • ✓Festpreis, keine versteckten Kosten
  • ✓100 % Geld-zurück-Garantie bei Ablehnung
  • ✓15 % BAFA-Zuschuss auf zentrale und dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung
So läuft der Service
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PDF oder Foto, 2 Minuten
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Prüfung & Festpreis
Förderhöhe & Service-Angebot
48 h
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Antrag bei der BAFA
Rechtssicher & vollständig
48 h
Bis zu4.500 €
Zuschuss
je Wohneinheit
Lüftungsanlage-Förderung 2026 im Überblick

So viel Zuschuss gibt es für die Lüftungsanlage

Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist eine Einzelmaßnahme an der Anlagentechnik und wird über die BAFA gefördert. Sie erhalten einen direkten Zuschuss, einen Kredit brauchen Sie dafür nicht.

15 %
Grundförderung

Zuschuss auf die förderfähigen Kosten für Lüftungsgeräte, Kanäle, Einbau und Inbetriebnahme.

+5 %
iSFP-Bonus

Zusätzlich mit individuellem Sanierungsfahrplan. Seit 21.07.2026 nur auf den Teil der Kosten, der 30.000 € übersteigt, bei einer Lüftungsanlage also selten.

4.500 €
Maximaler Zuschuss

Förderfähig sind pro Kalenderjahr bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten.

Beispiel dezentrale Lüftung
Einfamilienhaus, 120 m², nach dem Fenstertausch
  • ✓Kosten der Maßnahme: 6.500 Euro, 1 Wohneinheit
  • ✓Vier dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
  • ✓Förderdeckel ohne iSFP: 30.000 Euro
  • ✓Die vollen 6.500 Euro sind förderfähig

Fördersatz 15 Prozent auf 6.500 Euro, daraus ergibt sich ein Zuschuss von 975 Euro. Die Leistung des Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich gefördert.

Beispiel zentrale Lüftung
Einfamilienhaus, 150 m², Sanierung mit neuem Kanalnetz
  • ✓Kosten der förderfähigen Arbeiten: 14.000 Euro, 1 Wohneinheit
  • ✓Zentrales Lüftungsgerät mit Wärmetauscher und Kanalnetz
  • ✓Einregulierung und Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb
  • ✓Förderfähig sind Gerät, Kanäle, Montage und Inbetriebnahme

Fördersatz 15 Prozent auf 14.000 Euro. Das ergibt 2.100 Euro Zuschuss, den Rest tragen Sie als Eigenanteil.

Ergänzungskredit und Steuerbonus

Neben dem BAFA-Zuschuss gibt es zwei weitere Wege, die Lüftungsanlage zu finanzieren:

  • ✓Ergänzungskredit 358 / 359: ein zinsgünstiger KfW-Kredit für den Eigenanteil, zusätzlich zum BAFA-Zuschuss. Sie beantragen ihn nach dem Zuwendungsbescheid über Ihre Bank und finanzieren damit bis zu 100 Prozent der geförderten Kosten. Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro gibt es als Ergänzungskredit Plus einen zusätzlichen Zinsvorteil.
  • ✓Steuerbonus nach § 35c EStG: statt des Zuschusses lassen sich die Kosten bei selbst bewohntem Eigentum steuerlich absetzen. Die Erstattung verteilt sich allerdings auf drei Steuerjahre und setzt eine ausreichende Steuerlast voraus. Zuschuss und Steuerbonus gleichzeitig für dieselbe Maßnahme sind nicht möglich.

Alle Angaben und Ergebnisse unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Stand Oktober 2026.

Voraussetzungen

Was gefördert wird und was Sie vorher wissen sollten

Gefördert werden Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, zentral oder dezentral. Entscheidend sind die technischen Mindestwerte des Geräts und die richtige Reihenfolge von Vertrag und Antrag.

Was bei der Lüftungsanlage förderfähig ist
  • ✓Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmetauscher und Kanalnetz
  • ✓Dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
  • ✓Kanäle, Luftauslässe, Wanddurchführungen und Regelung
  • ✓Planung, Montage, Einregulierung und Inbetriebnahme
  • ✓Kompaktgeräte mit Abluftwärmepumpe, wenn sie die Mindestwerte erfüllen
Wichtig vor dem Antrag
  • ✓Antrag vor der Auftragserteilung an den Fachbetrieb stellen
  • ✓Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, diesen Teil übernehmen wir
  • ✓Wärmebereitstellungsgrad mindestens 80 Prozent bei sparsamem Ventilator
  • ✓Gebäude mindestens 5 Jahre alt, Mindestinvestition 300 € brutto
  • ✓Badlüfter und einfache Abluftanlagen ohne Wärmerückgewinnung werden nicht gefördert
Kosten und Eigenanteil

Was eine Lüftungsanlage kostet und was Ihnen bleibt

Richtwerte für ein Einfamilienhaus inklusive Material und Einbau. Im Bestand hängt der Preis stark davon ab, wie aufwendig die Kanäle zu verlegen sind, Ihr Angebot ist maßgeblich.

Dezentrales Gerät mit WRG
rund 1.600 €
BAFA-Zuschuss 15 %rund 240 €
Ihr Eigenanteilrund 1.360 €
Dezentral, Einfamilienhaus
5.000 - 7.000 €
BAFA-Zuschuss 15 %750 - 1.050 €
Ihr Eigenanteil4.250 - 5.950 €
Zentrale Anlage, EFH
ab 14.000 €
BAFA-Zuschuss 15 %ab 2.100 €
Ihr Eigenanteilab 11.900 €
Betrieb pro Jahr
150 - 250 €
Förderungkeine
EnthaltenStrom, Filter, Wartung

Quellen: Schwäbisch Hall (Kostenwerte Stand Ende 2024) und reduco.ai (Stand August 2026), Spannen gerundet. Im Bestand liegt eine zentrale Anlage wegen der Kanäle oft höher.

Zuschuss oder Steuerbonus?

Beide Wege fördern die Lüftungsanlage. Sie unterscheiden sich aber deutlich darin, wann das Geld fließt und wer es nutzen kann.

BAFA-Zuschuss
  • ✓Auszahlung als Einmalbetrag direkt nach dem Verwendungsnachweis
  • ✓Auch für Vermieter, Mieter und Eigentümergemeinschaften
  • ✓Kosten des Energieeffizienz-Experten zusätzlich zu 50 % gefördert
  • ✓Antrag und alle Nachweise übernehmen wir für Sie
Steuerbonus nach § 35c EStG
  • !Kein Geld auf einmal: Die Erstattung läuft über die Steuererklärungen und verteilt sich auf drei Jahre
  • !In allen drei Jahren muss eine ausreichende Steuerlast vorhanden sein, sonst geht ein Teil verloren
  • !Nur für selbst genutztes Wohneigentum in Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind
  • ✓Kein Antrag vorab, die Bescheinigung des Fachbetriebs reicht

Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Wir prüfen gern mit Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall passt.

In 30 Sekunden zum Ergebnis

Wie hoch fällt Ihre Förderung aus?

Finden Sie heraus, wie viel Zuschuss Ihre Lüftungsanlage bringt. Der Förderrechner zeigt Ihnen, was die BAFA übernimmt und was Ihnen bleibt.

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Maßnahme

0,00 €

Wohneinheiten

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Förderfähige Kosten

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Fördersatz

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Förderung

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Online-Förderservice

0,00 €

50 % Förderung

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Ergebnis

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Angebot prüfen lassen
In 4 Schritten zur Förderung

So läuft die Förderung bei uns ab

Klar, schnell, transparent. Vom Hochladen Ihres Angebots bis zur Bewilligung bei der BAFA machen wir den Weg so einfach wie möglich.

Schritt 1

Angebot hochladen

Sie laden Ihr Handwerker-Angebot kostenlos in unserem Förderportal hoch. PDF oder Foto genügt.

Schritt 2

Prüfung in 48h

Wir prüfen die Förderfähigkeit gründlich und melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.

Schritt 3

Beauftragung

Sie entscheiden, ob wir den Förderantrag stellen sollen. Festpreis, transparent vereinbart.

Schritt 4

Antrag in 48h

Wir reichen den Antrag bei der BAFA oder KfW ein, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.

Vom Angebot bis zur Auszahlung

Lüftungsanlage-Förderung Schritt für Schritt

Damit Sie wissen, was wann passiert und wer was erledigt. Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung, deshalb lohnt sich der Blick vorab.

1
Angebot einholen
Sie

Lassen Sie sich vom Fachbetrieb ein Angebot erstellen, das Gerätetyp, Anzahl und Kanäle einzeln ausweist. Unterschreiben Sie noch keinen Vertrag, wenn dann nur mit einer Klausel, die ihn an die Förderzusage bindet.

2
Kostenlose Angebotsprüfung
48 Stunden

Wir prüfen Gerätedaten, Wärmebereitstellungsgrad, Positionen und Förderfähigkeit. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen genau, was der Fachbetrieb ergänzen muss.

3
Projektbeschreibung und Antrag
48 Stunden

Als Energieeffizienz-Experten erstellen wir die technische Projektbeschreibung. Mit Ihrer Vollmacht stellen wir anschließend den Antrag im BAFA-Portal.

4
Fachbetrieb beauftragen
nach dem Antrag

Sobald der Antrag gestellt ist, dürfen Sie beauftragen. Wer schon vor dem Zuwendungsbescheid startet, trägt das Risiko einer Ablehnung selbst.

5
Einbau der Lüftungsanlage
bis zu 36 Monate

Der Fachbetrieb baut die Anlage ein, reguliert die Luftmengen ein und bestätigt das in der Fachunternehmererklärung. Für die Umsetzung haben Sie ab der Bewilligung bis zu 36 Monate Zeit. Rechnungen bitte unbar bezahlen.

6
Nachweis und Auszahlung
nach der Ausführung

Wir erstellen den technischen Projektnachweis. Danach wird der Verwendungsnachweis eingereicht, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Vor dem Antrag

Darauf kommt es beim Lüftungsangebot an

Die meisten Probleme entstehen nicht beim BAFA, sondern schon im Angebot. Mit diesen Punkten sind Sie auf der sicheren Seite.

Das muss im Angebot stehen
  • ✓Genaues Gerätemodell mit Wärmebereitstellungsgrad und Stromaufnahme laut Datenblatt
  • ✓Anzahl der Geräte oder Umfang des Kanalnetzes und die versorgten Räume
  • ✓Einregulierung der Luftmengen und Inbetriebnahme als eigene Position
  • ✓Lüftung zum Feuchteschutz für die ganze Wohnung, nicht nur für einzelne Räume
  • ✓Der vollständige Name des Antragstellers und die Adresse des Gebäudes
Diese Fehler kosten die Förderung
  • ✕Vertrag unterschrieben, bevor der Antrag gestellt ist, ohne Bindung an die Förderzusage
  • ✕Gerät erreicht die Mindestwerte nicht, etwa unter 80 Prozent Wärmebereitstellungsgrad
  • ✕Nur Badlüfter oder Abluftventilatoren ohne Wärmerückgewinnung im Angebot
  • ✕Rechnung bar bezahlt oder auf eine andere Person ausgestellt
  • ✕Verwendungsnachweis zu spät eingereicht, dann erlischt der Anspruch auf Auszahlung
Unsicher, ob Ihr Angebot passt?

Laden Sie es hoch. Wir prüfen es kostenlos und melden uns innerhalb von 48 Stunden.

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Die Maßnahme selbst

Worauf es bei der Lüftungsanlage ankommt

Eine Lüftungsanlage sorgt für frische Luft, ohne dass die Wärme mit dem Fensterlüften verloren geht. Damit das gelingt, braucht es einen guten Wärmetauscher, einen sparsamen Ventilator und eine Planung für das ganze Haus. Das sollten Sie wissen.

WÄRMERÜCKGEWINNUNG IM WINTERBeispiel mit 80 Prozent WärmebereitstellungsgradDRAUSSENWOHNRAUMWärmetauscherLuftströme mischen sich nichtAußenluft0 °CZuluft16 °CAbluft20 °CFortluft4 °CFrische Luft im Haus, und 80 Prozent der Wärme bleiben drin
Wärmerückgewinnung

So bleibt die Wärme im Haus

Im Wärmetauscher gibt die warme Abluft ihre Wärme an die kalte Außenluft ab, ohne dass sich die Luftströme mischen. Für die Förderung gelten diese Mindestwerte:

  • 1Wärmebereitstellungsgrad mindestens 80 Prozent bei höchstens 0,45 W je m³/h Luftmenge
  • 2Alternativ mindestens 75 Prozent bei höchstens 0,35 W je m³/h
  • 3Einregulierte Anlage, die mindestens den Feuchteschutz der ganzen Wohnung sichert

Beispiel: Bei 0 Grad draußen und 20 Grad warmer Abluft kommt die frische Luft bei 80 Prozent Rückgewinnung mit rund 16 Grad im Raum an.

Zentral oder dezentral

Welches System passt zu Ihrem Haus?

Eine zentrale Anlage versorgt alle Räume über ein Kanalnetz von einem Gerät aus. Sie ist leise und effizient, braucht im Bestand aber Platz für die Kanäle.

Dezentrale Geräte sitzen direkt in der Außenwand und kommen ohne Kanäle aus. Sie sind schneller nachgerüstet, etwa nach einer Dämmung. Mehr dazu auf unserer Seite zur Dämmung-Förderung.

ZENTRALEin Gerät, ein KanalnetzEinfamilienhaus ab rund 14.000 €Zentralgerät✓Sehr leise und effizient✓Ein Gerät für alle Räume!Kanäle nötig, im Bestand aufwendigDEZENTRALGeräte in der AußenwandEinfamilienhaus rund 5.000 bis 7.000 €Gerät je Raum in der Außenwand✓Ohne Kanäle nachrüstbar✓Raumweise steuerbar!Mehrere Geräte und Wanddurchbrüche
Lüftungskonzept

Werden mehr als ein Drittel der Fenster getauscht, sieht die Norm DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept vor. Eine Lüftungsanlage ist dann oft die sauberste Lösung gegen Schimmel. Wer gleichzeitig die Heizung tauscht, beantragt die Wärmepumpe getrennt über die KfW-Förderung.

Leise im Schlafzimmer

Achten Sie auf den Schallpegel im Datenblatt. Im Schlafzimmer sollte die Anlage im Normalbetrieb kaum hörbar sein, eine gute Planung hält die Luftgeschwindigkeit niedrig.

Filter regelmäßig wechseln

Die Filter sollten alle drei bis sechs Monate gewechselt werden. Feine Filter halten auch Pollen zurück, ein Vorteil für Allergiker.

Sommer-Bypass

Ein Bypass leitet die Luft im Sommer am Wärmetauscher vorbei. So kühlt die Nachtluft das Haus, statt erwärmt zu werden.

Quellen: BAFA Sanierung Wohngebäude, BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, technische Mindestanforderungen. Stand Oktober 2026.

Gut zu wissen

Sonderfälle bei der Lüftungsanlage

Nicht jedes Projekt ist eine zentrale Anlage im Einfamilienhaus. So sieht die Förderung in den häufigsten anderen Fällen aus.

01

Zusammen mit neuen Fenstern

Fenster und Lüftung werden beide über die BAFA gefördert und teilen sich im selben Kalenderjahr dieselbe Höchstgrenze von 30.000 Euro je Wohneinheit. Mehr zum Fenstertausch auf unserer Seite zur Fenster-Förderung.

02

Mit neuer Wärmepumpe

Die Lüftungsanlage läuft auch dann über die BAFA, die Wärmepumpe über die KfW 458. Ein Kompaktgerät mit Abluftwärmepumpe kann beides vereinen, dafür gelten eigene Mindestwerte.

03

Nur einzelne Räume

Gefördert wird eine Lüftung, die mindestens den Feuchteschutz der ganzen Wohnung sichert. Ein einzelnes Gerät im Bad reicht dafür in der Regel nicht, das klären wir bei der Angebotsprüfung.

04

Lüftung in Eigenleistung

Bei Eigenleistung sind höchstens die Materialkosten förderfähig, Ihre Arbeitszeit nicht. Die fachgerechte Einregulierung muss ein Fachbetrieb bestätigen.

05

Mehrfamilienhaus und Vermieter

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers. Im Mehrfamilienhaus gelten die Höchstgrenzen je Wohneinheit.

06

Neubau

Für Neubauten gibt es keinen BAFA-Zuschuss. Gefördert werden nur Gebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Zusätzlich regionale Förderprogramme

Einige Bundesländer, Kreise und Städte fördern Lüftungsanlagen zusätzlich zum BAFA-Zuschuss. Welche Programme es in Ihrer Stadt gibt, sehen Sie in unserer Übersicht.

Förderung nach Stadt →
Marcel Schörnick, Energieeffizienz-Experte bei WattNavigator
Fachlich geprüft
Marcel Schörnick
Energieeffizienz-Experte in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes

Wir halten diese Seite bei jeder Änderung der Förderbedingungen aktuell. Grundlage sind die BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen, die technischen Mindestanforderungen und das Infoblatt zu den förderfähigen Kosten des BAFA.

Zuletzt geprüft: 29.10.2026
Ihr Risiko: 0 €

Sie zahlen nur bei Förderzusage

Wir glauben an unseren Service und tragen das Risiko, falls die BAFA-Förderung nicht klappt. Drei Garantien, die Ihre Entscheidung leicht machen.

Angebotsprüfung

Kostenlos

Wir prüfen Ihr Angebot kostenlos. Auch wenn die Maßnahme nicht förderfähig ist, entstehen Ihnen keine Kosten.

Antragstellung

Festpreis

Erst wenn Sie uns mit der Antragstellung beauftragen, fallen Kosten an. Transparent vorab vereinbart, keine versteckten Gebühren.

Bei Ablehnung

100% Geld-zurück

Lehnt das Förderinstitut Ihren Antrag ab, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag. Ihr Risiko bleibt bei null.

5,0 ★ bei Google · Vertrauen, das man lesen kann

Das sagen unsere Kunden über uns

Unsere Energieberatung überzeugt nicht nur durch Fachwissen, sondern vor allem durch zufriedene Kunden in OWL und ganz Deutschland.

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„Ich hatte wirklich keine Ahnung, wo ich beim Thema Energie sparen anfangen soll. Der Berater von WattNavigator hat sich viel Zeit genommen, alles durchgerechnet und mir verständlich erklärt, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen. Absolut empfehlenswert!“

Christoph BrüggemannEigentümer · Gütersloh
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„Die Analyse war ausgesprochen detailliert, die Kommunikation jederzeit transparent und zuverlässig. Besonders positiv: Der Energieberater denkt wirtschaftlich - es geht nicht darum, alles zu erneuern, sondern sinnvoll zu investieren.“

HPEigentümer · Bielefeld
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„Schnelle Terminvereinbarung, super netter Kontakt. Haben jetzt endlich den Überblick, wie wir unsere Energiekosten langfristig senken können. Danke ans Team - wir sind sehr zufrieden!“

TillEigentümer · Paderborn
Häufig gestellte Fragen

Antworten zu unserem Förderservice

Klare Antworten zur Förderung der Lüftungsanlage, zu Ablauf, Kosten und Garantien.

Wie hoch ist die Förderung für eine Lüftungsanlage?

Die BAFA zahlt 15 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Bei dezentralen Geräten für 6.500 Euro sind das 975 Euro, bei einer zentralen Anlage für 14.000 Euro 2.100 Euro.

Förderfähig sind pro Kalenderjahr bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, der Zuschuss liegt damit bei höchstens 4.500 Euro. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für den Teil über 30.000 Euro. Stand Oktober 2026.

Wird auch eine dezentrale Lüftungsanlage gefördert?

Ja. Gefördert werden zentrale und dezentrale Anlagen, wenn sie Wärme zurückgewinnen und die technischen Mindestwerte erreichen. Nicht gefördert werden Badlüfter und einfache Abluftventilatoren. Die Heizung selbst fördert die KfW über das Programm 458, mehr dazu auf unserer Seite zur KfW-Förderung für Wärmepumpen.

Welche technischen Anforderungen gelten?

Die Anlage braucht einen Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 80 Prozent bei höchstens 0,45 W je m³/h oder mindestens 75 Prozent bei höchstens 0,35 W je m³/h. Sie muss einreguliert sein und mindestens den Feuchteschutz der ganzen Wohnung sichern. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto.

Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?

Ja. Für die BAFA-Förderung einer Lüftungsanlage ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes Pflicht. Er erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung und nach dem Einbau den Nachweis. Einen Termin vor Ort brauchen Sie dafür nicht, wir arbeiten komplett online. Die Kosten für den Experten werden zusätzlich mit 50 Prozent gefördert.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor der Auftragserteilung. Als Beginn zählt schon der verbindliche Vertrag mit dem Fachbetrieb ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung. Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung. Angebote einholen dürfen Sie vorher. Wir reichen Ihren Antrag innerhalb von 48 Stunden ein, nach der Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Was kostet Ihr Förderservice?

Die Erstprüfung Ihres Angebots ist kostenlos. Erst wenn Sie uns mit der Antragstellung beauftragen, fällt ein Festpreis an, je nach Maßnahme und Anzahl der Wohneinheiten typischerweise zwischen 598 Euro und 998 Euro pro Antrag. Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach der Erstprüfung, verbindlich und transparent, ohne versteckte Kosten.

Wie funktioniert die Geld-zurück-Garantie?

Wenn die BAFA Ihren Antrag ablehnt, erstatten wir Ihnen 100 Prozent unseres Service-Honorars. Damit das gar nicht erst passiert, prüfen wir Ihr Angebot vorab gründlich auf alle Förderkriterien, daher die kostenlose Erstprüfung. In über 95 Prozent unserer Fälle war das Angebot förderfähig oder konnte durch Hinweise an den Handwerker förderfähig gemacht werden.

Bietet ihr auch Energieberatung an?

Ja, aktuell allerdings nur in der Region Ostwestfalen-Lippe persönlich vor Ort. Dort erstellen wir auch den individuellen Sanierungsfahrplan. Mehr dazu unter Energieberatung.

Antwort innerhalb 48 Stunden

Bereit, Ihre Förderung zu prüfen?

Laden Sie Ihr Handwerker-Angebot in unserem Portal hoch. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ausführlichen Einschätzung — kostenlos und unverbindlich.

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