Rückmeldung in 48 Stunden

Dämmung-Förderung 2026: Wir stellen den BAFA-Antrag für Sie.

Sie möchten Dach, Fassade oder Kellerdecke dämmen? Die BAFA übernimmt 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Wir prüfen Ihr Angebot kostenlos und übernehmen als Energieeffizienz-Experten Antrag und Nachweis. Bundesweit, komplett online, ohne Termin vor Ort.

  • ✓Festpreis, keine versteckten Kosten
  • ✓100 % Geld-zurück-Garantie bei Ablehnung
  • ✓15 % BAFA-Zuschuss auf die Dämmung von Dach, Fassade und Keller
So läuft der Service
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Angebot hochladen
PDF oder Foto, 2 Minuten
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Prüfung & Festpreis
Förderhöhe & Service-Angebot
48 h
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Antrag bei der BAFA
Rechtssicher & vollständig
48 h
Im Schnitt3.950 €
Förderung
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Dämmung-Förderung 2026 im Überblick

So viel Zuschuss gibt es für die Dämmung

Dämmung wird als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die BAFA gefördert, nicht über die KfW. Sie erhalten einen direkten Zuschuss, einen Kredit brauchen Sie dafür nicht.

15 %
Grundförderung

Zuschuss auf die förderfähigen Kosten für die Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke und Kellerdecke.

+5 %
iSFP-Bonus

Zusätzlich, wenn die Dämmung im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde. Seit 21.07.2026 nur auf den Teil der Kosten, der 30.000 € übersteigt.

+ 100 %
Förderdeckel

Förderfähig sind pro Kalenderjahr bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten.

Beispiel ohne iSFP
Einfamilienhaus, Fassadendämmung
  • ✓Kosten der Maßnahme: 25.000 Euro, 1 Wohneinheit
  • ✓Grundförderung 15 Prozent, kein iSFP-Bonus
  • ✓Förderdeckel ohne iSFP: 30.000 Euro
  • ✓Die vollen 25.000 Euro sind förderfähig

Fördersatz 15 Prozent auf 25.000 Euro, daraus ergibt sich ein Zuschuss von 3.750 Euro. Den Rest tragen Sie als Eigenanteil.

Beispiel mit iSFP
Einfamilienhaus, Fassade und Kellerdecke im selben Jahr
  • ✓Kosten der Maßnahme: 50.000 Euro, 1 Wohneinheit
  • ✓Dämmung im iSFP empfohlen, daher +5 % iSFP-Bonus
  • ✓Förderdeckel mit iSFP: 60.000 Euro
  • ✓Die vollen 50.000 Euro sind förderfähig, ohne iSFP nur 30.000 Euro

Fördersatz 15 Prozent auf 50.000 Euro = 7.500 Euro und 5 Prozent auf 20.000 Euro = 1.000 Euro. Das ergibt rund 4.000 Euro mehr Förderung als ohne Sanierungsfahrplan.

Steuerbonus und Ergänzungskredit

Neben dem BAFA-Zuschuss gibt es weitere Wege, die Dämmung zu finanzieren:

  • ✓Ergänzungskredit KfW 358 / 359: ein zinsgünstiger Kredit für den Eigenanteil. Er lässt sich zusätzlich zum BAFA-Zuschuss für die Dämmung nutzen.
  • ✓Steuerbonus nach § 35c EStG: statt des Zuschusses lassen sich die Kosten bei selbst bewohntem Eigentum steuerlich absetzen. Die Erstattung verteilt sich allerdings auf drei Steuerjahre und setzt eine ausreichende Steuerlast voraus. Zuschuss und Steuerbonus gleichzeitig für dieselbe Maßnahme sind nicht möglich.

Alle Angaben und Ergebnisse unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Stand Oktober 2026.

Voraussetzungen

Was gefördert wird und was Sie vorher wissen sollten

Nicht nur der Dämmstoff ist förderfähig, sondern auch die Arbeiten drumherum. Entscheidend ist, dass die Mindestwerte erreicht werden und die Reihenfolge eingehalten wird.

Was bei der Dämmung förderfähig ist
  • ✓Dämmung von Außenwand und Fassade, auch als Kerndämmung
  • ✓Dämmung von Dach, Dachgauben und oberster Geschossdecke
  • ✓Dämmung von Kellerdecke, Bodenflächen und Wänden gegen Erdreich
  • ✓Gerüst, Abbruch, Entsorgung und notwendige Anpassungen an Fensterbänken, Dachüberstand und Anschlüssen
  • ✓Sommerlicher Wärmeschutz, etwa außenliegender Sonnenschutz
Wichtig vor dem Antrag
  • ✓Antrag vor der Auftragserteilung an den Fachbetrieb stellen
  • ✓Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, diesen Teil übernehmen wir
  • ✓Wärmebrückenreduzierte, luftdichte Ausführung und Mindestinvestition von 300 € brutto
  • ✓Gebäude mindestens 5 Jahre alt, Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung
  • ✓Dämmung zählt nicht zum Heizungstausch und läuft deshalb nicht über die KfW
Kosten und Eigenanteil

Was Dämmung kostet und was Ihnen bleibt

Richtwerte pro Quadratmeter Bauteilfläche inklusive Material und Einbau. Dämmstoff, Dicke und Zustand des Gebäudes beeinflussen den Preis stark, Ihr Angebot ist maßgeblich.

Fassade (WDVS)
120 bis 250 €/m²
BAFA-Zuschuss 15 %18 bis 38 €/m²
Ihr Eigenanteil102 bis 212 €/m²
Kerndämmung (Einblas)
20 bis 50 €/m²
BAFA-Zuschuss 15 %3 bis 8 €/m²
Ihr Eigenanteil17 bis 42 €/m²
Dach von innen
60 bis 120 €/m²
BAFA-Zuschuss 15 %9 bis 18 €/m²
Ihr Eigenanteil51 bis 102 €/m²
Keller- und Geschossdecke
20 bis 60 €/m²
BAFA-Zuschuss 15 %3 bis 9 €/m²
Ihr Eigenanteil17 bis 51 €/m²

Quelle: Schwäbisch Hall (Stand Oktober 2026), Spannen gerundet. Eine Aufsparrendämmung mit neuer Dacheindeckung liegt deutlich höher.

Zuschuss oder Steuerbonus?

Beide Wege fördern die Dämmung. Sie unterscheiden sich aber deutlich darin, wann das Geld fließt und wer es nutzen kann.

BAFA-Zuschuss
  • ✓Auszahlung als Einmalbetrag direkt nach dem Verwendungsnachweis
  • ✓Auch für Vermieter, Mieter und Eigentümergemeinschaften
  • ✓Kosten des Energieeffizienz-Experten zusätzlich zu 50 % gefördert
  • ✓Antrag und alle Nachweise übernehmen wir für Sie
Steuerbonus nach § 35c EStG
  • !Kein Geld auf einmal: Die Erstattung läuft über die Steuererklärungen und verteilt sich auf drei Jahre
  • !In allen drei Jahren muss eine ausreichende Steuerlast vorhanden sein, sonst geht ein Teil verloren
  • !Nur für selbst genutztes Wohneigentum in Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind
  • ✓Kein Antrag vorab, die Bescheinigung des Fachbetriebs reicht

Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Wir prüfen gern mit Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall passt.

In 30 Sekunden zum Ergebnis

Wie hoch fällt Ihre Förderung aus?

Finden Sie heraus, wie viel Zuschuss Ihre Dämmung bringt. Der Förderrechner zeigt Ihnen, wie viel Sie sparen und ob sich der iSFP-Bonus lohnt.

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Maßnahme

0,00 €

Wohneinheiten

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Förderfähige Kosten

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Fördersatz

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Förderung

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Online-Förderservice

0,00 €

50 % Förderung

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Ergebnis

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Angebot prüfen lassen
In 4 Schritten zur Förderung

So läuft die Förderung bei uns ab

Klar, schnell, transparent. Vom Hochladen Ihres Dämmangebots bis zur Bewilligung bei der BAFA machen wir den Weg so einfach wie möglich.

Schritt 1

Angebot hochladen

Sie laden Ihr Handwerker-Angebot kostenlos in unserem Förderportal hoch. PDF oder Foto genügt.

Schritt 2

Prüfung in 48h

Wir prüfen die Förderfähigkeit gründlich und melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.

Schritt 3

Beauftragung

Sie entscheiden, ob wir den Förderantrag stellen sollen. Festpreis, transparent vereinbart.

Schritt 4

Antrag in 48h

Wir reichen den Antrag bei der BAFA oder KfW ein, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.

Vom Angebot bis zur Auszahlung

Dämmung-Förderung Schritt für Schritt

Damit Sie wissen, was wann passiert und wer was erledigt. Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung, deshalb lohnt sich der Blick vorab.

1
Angebot einholen
Sie

Lassen Sie sich vom Fachbetrieb ein Angebot für die Dämmung erstellen. Unterschreiben Sie noch keinen Vertrag, wenn dann nur mit einer Klausel, die ihn an die Förderzusage bindet.

2
Kostenlose Angebotsprüfung
48 Stunden

Wir prüfen U-Werte, Dämmstoff, Dicke und Positionen. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen genau, was der Fachbetrieb ergänzen muss.

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Projektbeschreibung und Antrag
48 Stunden

Als Energieeffizienz-Experten erstellen wir die technische Projektbeschreibung. Mit Ihrer Vollmacht stellen wir anschließend den Antrag im BAFA-Portal.

4
Fachbetrieb beauftragen
nach dem Antrag

Sobald der Antrag gestellt ist, dürfen Sie beauftragen. Wer schon vor dem Zuwendungsbescheid startet, trägt das Risiko einer Ablehnung selbst.

5
Ausführung der Dämmung
bis zu 36 Monate

Die Dämmung muss wärmebrückenreduziert und luftdicht ausgeführt werden. Für die Umsetzung haben Sie ab der Bewilligung bis zu 36 Monate Zeit. Rechnungen bitte unbar bezahlen.

6
Nachweis und Auszahlung
nach der Ausführung

Wir erstellen den technischen Projektnachweis. Danach wird der Verwendungsnachweis eingereicht, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Vor dem Antrag

Darauf kommt es beim Dämmangebot an

Die meisten Probleme entstehen nicht beim BAFA, sondern schon im Angebot. Mit diesen Punkten sind Sie auf der sicheren Seite.

Das muss im Angebot stehen
  • ✓Dämmstoff, Dicke und Wärmeleitfähigkeit oder direkt der U-Wert nach der Sanierung
  • ✓Die zu dämmende Fläche in Quadratmetern, getrennt nach Bauteilen
  • ✓Anschlüsse an Fenster, Sockel, Dachüberstand und Ortgang sowie die Luftdichtheitsebene
  • ✓Gerüst, Abbruch, Fensterbänke, Putz und Anstrich als eigene Positionen
  • ✓Der vollständige Name des Antragstellers und die Adresse des Gebäudes
Diese Fehler kosten die Förderung
  • ✕Vertrag unterschrieben, bevor der Antrag gestellt ist, ohne Bindung an die Förderzusage
  • ✕U-Wert nicht nachweisbar oder Mindestwert verfehlt, etwa über 0,20 W/(m²K) an der Fassade
  • ✕Förderhöchstgrenze im selben Kalenderjahr schon durch andere Maßnahmen ausgeschöpft
  • ✕Rechnung bar bezahlt oder auf eine andere Person ausgestellt
  • ✕Verwendungsnachweis zu spät eingereicht, dann erlischt der Anspruch auf Auszahlung
Unsicher, ob Ihr Angebot passt?

Laden Sie es hoch. Wir prüfen es kostenlos und melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Angebot kostenlos prüfen lassen
Die Maßnahme selbst

Worauf es bei der Dämmung ankommt

Dämmung spart nur dann zuverlässig Energie, wenn sie lückenlos, luftdicht und ohne Feuchteschäden ausgeführt wird. Die Förderung verlangt deshalb Mindestwerte je Bauteil und eine wärmebrückenreduzierte Ausführung. Das sollten Sie wissen.

HÖCHSTWERTE FÜR DIE FÖRDERUNGU-Wert nach der Dämmung in W/(m²K), Stand Oktober 2026Keller, unbeheiztbeheiztDachraumDachhöchstens 0,14ObersteGeschossdeckehöchstens 0,14Außenwandhöchstens 0,20Kellerdeckehöchstens 0,25DämmungJe kleiner der U-Wert, desto weniger Wärme geht verloren
Mindestanforderungen

Diese U-Werte gelten für die Förderung

Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je kleiner, desto besser. Nach der Dämmung dürfen diese Höchstwerte nicht überschritten werden:

  • 1Dach, oberste Geschossdecke und Flachdach: höchstens 0,14 W/(m²K)
  • 2Außenwand und Dachgauben: höchstens 0,20 W/(m²K)
  • 3Kellerdecke und Wände gegen Erdreich: höchstens 0,25 W/(m²K)

Ausnahme Kerndämmung: Hier zählt ein vollständig gefüllter Hohlraum mit einem Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK) oder besser.

Einblasdämmung

Kerndämmung: der günstigste Einstieg

Viele Häuser aus den 1950er bis 1980er Jahren haben zweischaliges Mauerwerk mit einer Luftschicht. Diese lässt sich durch kleine Bohrlöcher mit Dämmstoff füllen, meist ohne Gerüst und ohne das Aussehen der Fassade zu verändern.

Voraussetzung ist ein trockener, durchgehender Hohlraum. Vorab wird geprüft, ob die Luftschicht breit genug und frei von Mörtelbrücken ist, etwa mit einer Endoskop-Kamera. Für die Förderung muss der Hohlraum vollständig gefüllt werden.

VORHERLeere LuftschichtZweischaliges Mauerwerk im SchnittinnenaußenInnenschale · Luftschicht · KlinkerWärme entweicht durch die LuftschichtNACHHERHohlraum vollständig gefülltDämmstoff mit λ höchstens 0,035 W/(mK)innenaußenEinblasdüseFassade bleibt, Wärme bleibt drin
Erst Hülle, dann Heizung

Wer zuerst dämmt, senkt die Heizlast. Eine neue Wärmepumpe kann dann kleiner ausfallen und arbeitet effizienter. Ein Sanierungsfahrplan legt die sinnvolle Reihenfolge fest.

Luftdichtheit im Dach

Bei der Dachdämmung von innen entscheidet die Dampfbremse. Ist sie undicht, gelangt feuchte Raumluft in die Dämmung und kann dort Schäden verursachen. Anschlüsse an Wände, Fenster und Durchdringungen müssen sauber verklebt sein.

Wärmebrücken vermeiden

Fensterlaibungen, Sockel, Balkonplatten und Dachüberstand sind typische Schwachstellen. Die Förderung verlangt eine wärmebrückenreduzierte Ausführung. Werden Fenster später getauscht, sollten sie in die neue Dämmebene rücken.

Lüftung mitdenken

Eine gedämmte, dichtere Hülle verändert das Raumklima. Bei Maßnahmen, die die Luftdichtheit erhöhen, verlangen die technischen Vorgaben zur Förderung eine Prüfung, ob lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind.

Quellen: Technische FAQ zur BEG Einzelmaßnahmen, technische Mindestanforderungen der BEG Einzelmaßnahmen. Stand Oktober 2026.

Gut zu wissen

Sonderfälle bei der Dämmung

Nicht jedes Projekt ist eine komplette Fassadendämmung. So sieht die Förderung in den häufigsten anderen Fällen aus.

01

Nur Dach oder nur Keller

Auch einzelne Bauteile werden gefördert, etwa nur die Kellerdecke oder nur das Dach. Die Mindestinvestition von 300 Euro brutto ist schnell erreicht. Mehrere Dämmmaßnahmen im selben Kalenderjahr teilen sich dieselbe Höchstgrenze.

02

Oberste Geschossdecke und Dämmpflicht

Nach einem Eigentümerwechsel kann das Gebäudeenergiegesetz verlangen, die oberste Geschossdecke zu dämmen. Für die Förderung muss sie mit höchstens 0,14 W/(m²K) deutlich besser werden als gesetzlich gefordert.

03

Denkmal und Innendämmung

Bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz gelten gelockerte Werte, für die Außenwand zum Beispiel höchstens 0,45 W/(m²K). Ist nur eine Innendämmung möglich, braucht sie eine sorgfältige Feuchteplanung.

04

Dämmung in Eigenleistung

Dämmen Sie selbst, etwa die Kellerdecke oder die oberste Geschossdecke, sind nur die Materialkosten förderfähig, Ihre Arbeitszeit und Umfeldmaßnahmen nicht. Die fachgerechte Ausführung muss bestätigt werden.

05

Vermieter, Mieter und WEG

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und auch Mieter mit Zustimmung des Eigentümers. Anders als beim Steuerbonus können auch Vermieter den Zuschuss nutzen, im Mehrfamilienhaus mit Höchstgrenzen je Wohneinheit.

06

WPB-Bonus ab 2027

Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen einen Zusatzbonus für Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz, nach aktuellem Stand 5 Prozentpunkte. Voraussetzung ist ein geförderter Sanierungsfahrplan.

Zusätzlich regionale Förderprogramme

Einige Bundesländer, Kreise und Städte fördern Dämmung zusätzlich zum BAFA-Zuschuss. Welche Programme es in Ihrer Stadt gibt, sehen Sie in unserer Übersicht.

Förderung nach Stadt →
Marcel Schörnick, Energieeffizienz-Experte bei WattNavigator
Fachlich geprüft
Marcel Schörnick
Energieeffizienz-Experte in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes

Wir halten diese Seite bei jeder Änderung der Förderbedingungen aktuell. Grundlage sind die BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen, die technischen Mindestanforderungen und das Infoblatt zu den förderfähigen Kosten des BAFA.

Zuletzt geprüft: 29.10.2026
Ihr Risiko: 0 €

Sie zahlen nur bei Förderzusage

Wir glauben an unseren Service und tragen das Risiko, falls die BAFA-Förderung nicht klappt. Drei Garantien, die Ihre Entscheidung leicht machen.

Angebotsprüfung

Kostenlos

Wir prüfen Ihr Angebot kostenlos. Auch wenn die Maßnahme nicht förderfähig ist, entstehen Ihnen keine Kosten.

Antragstellung

Festpreis

Erst wenn Sie uns mit der Antragstellung beauftragen, fallen Kosten an. Transparent vorab vereinbart, keine versteckten Gebühren.

Bei Ablehnung

100% Geld-zurück

Lehnt das Förderinstitut Ihren Antrag ab, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag. Ihr Risiko bleibt bei null.

5,0 ★ bei Google · Vertrauen, das man lesen kann

Das sagen unsere Kunden über uns

Unsere Energieberatung überzeugt nicht nur durch Fachwissen, sondern vor allem durch zufriedene Kunden in OWL und ganz Deutschland.

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★★★★★

„Ich hatte wirklich keine Ahnung, wo ich beim Thema Energie sparen anfangen soll. Der Berater von WattNavigator hat sich viel Zeit genommen, alles durchgerechnet und mir verständlich erklärt, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen. Absolut empfehlenswert!“

Christoph BrüggemannEigentümer · Gütersloh
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„Die Analyse war ausgesprochen detailliert, die Kommunikation jederzeit transparent und zuverlässig. Besonders positiv: Der Energieberater denkt wirtschaftlich - es geht nicht darum, alles zu erneuern, sondern sinnvoll zu investieren.“

HPEigentümer · Bielefeld
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„Schnelle Terminvereinbarung, super netter Kontakt. Haben jetzt endlich den Überblick, wie wir unsere Energiekosten langfristig senken können. Danke ans Team - wir sind sehr zufrieden!“

TillEigentümer · Paderborn
Häufig gestellte Fragen

Antworten zu unserem Förderservice

Klare Antworten zur Förderung der Dämmung, zu Ablauf, Kosten und Garantien.

Wie hoch ist die Förderung für Dämmung 2026?

Die BAFA zahlt 15 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Bei einer Fassadendämmung für 25.000 Euro sind das 3.750 Euro. Wurde die Dämmung im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte auf den Teil der Kosten hinzu, der 30.000 Euro übersteigt.

Förderfähig sind pro Kalenderjahr bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Mit Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Kosten. Stand Oktober 2026.

Gibt es eine KfW Förderung für Dämmung?

Einen KfW-Zuschuss für einzelne Dämmmaßnahmen gibt es nicht. Dach, Fassade und Kellerdecke sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und werden über die BAFA gefördert. Die KfW kommt nur ins Spiel, wenn Sie den Eigenanteil mit dem Ergänzungskredit 358 oder 359 finanzieren oder das ganze Haus zum Effizienzhaus sanieren (KfW 261).

Welche Anforderungen muss die Dämmung erfüllen?

Nach der Dämmung gelten Höchstwerte für den U-Wert: Dach, oberste Geschossdecke und Flachdach höchstens 0,14 W/(m²K), Außenwand und Dachgauben höchstens 0,20, Kellerdecke und Wände gegen Erdreich höchstens 0,25. Bei einer Kerndämmung muss der Hohlraum vollständig mit einem Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK) oder besser gefüllt werden. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto.

Kann ich die Dämmung ohne Energieberater fördern lassen?

Nein. Für die BAFA-Förderung von Dämmmaßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes Pflicht. Er erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung und nach der Ausführung den Nachweis. Einen Termin vor Ort brauchen Sie dafür nicht, wir arbeiten komplett online mit Ihrem Angebot, Fotos und den Herstellerdaten. Die Kosten für den Experten werden zusätzlich mit 50 Prozent gefördert.

Wann muss ich den Antrag für die Dämmung stellen?

Vor der Auftragserteilung. Als Beginn zählt schon der verbindliche Vertrag mit dem Fachbetrieb ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung. Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung. Angebote einholen und Aufmaß nehmen lassen dürfen Sie vorher. Wir reichen Ihren Antrag innerhalb von 48 Stunden ein, nach der Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Was kostet Ihr Förderservice?

Die Erstprüfung Ihres Handwerker-Angebots ist kostenlos. Erst wenn Sie uns mit der Antragstellung beauftragen, fällt ein Festpreis an, je nach Maßnahme und Anzahl der Wohneinheiten typischerweise zwischen 598 Euro und 998 Euro pro Antrag. Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach der Erstprüfung, verbindlich und transparent, ohne versteckte Kosten.

Wie funktioniert die Geld-zurück-Garantie?

Wenn die BAFA Ihren Antrag ablehnt, erstatten wir Ihnen 100 Prozent unseres Service-Honorars. Damit das gar nicht erst passiert, prüfen wir Ihr Angebot vorab gründlich auf alle Förderkriterien, daher die kostenlose Erstprüfung. In über 95 Prozent unserer Fälle war das Angebot förderfähig oder konnte durch Hinweise an den Handwerker förderfähig gemacht werden.

Bietet ihr auch Energieberatung an?

Ja, aktuell allerdings nur in der Region Ostwestfalen-Lippe persönlich vor Ort. Dort erstellen wir auch den individuellen Sanierungsfahrplan, der den iSFP-Bonus und ab 2027 den WPB-Bonus für Dämmung ermöglicht. Mehr dazu unter Energieberatung.

Antwort innerhalb 48 Stunden

Bereit, Ihre Förderung zu prüfen?

Laden Sie Ihr Handwerker-Angebot in unserem Portal hoch. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ausführlichen Einschätzung — kostenlos und unverbindlich.

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