
Sie möchten Dach, Fassade oder Kellerdecke dämmen? Die BAFA übernimmt 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Wir prüfen Ihr Angebot kostenlos und übernehmen als Energieeffizienz-Experten Antrag und Nachweis. Bundesweit, komplett online, ohne Termin vor Ort.
Dämmung wird als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die BAFA gefördert, nicht über die KfW. Sie erhalten einen direkten Zuschuss, einen Kredit brauchen Sie dafür nicht.
Zuschuss auf die förderfähigen Kosten für die Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke und Kellerdecke.
Zusätzlich, wenn die Dämmung im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde. Seit 21.07.2026 nur auf den Teil der Kosten, der 30.000 € übersteigt.
Förderfähig sind pro Kalenderjahr bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten.
Fördersatz 15 Prozent auf 25.000 Euro, daraus ergibt sich ein Zuschuss von 3.750 Euro. Den Rest tragen Sie als Eigenanteil.
Fördersatz 15 Prozent auf 50.000 Euro = 7.500 Euro und 5 Prozent auf 20.000 Euro = 1.000 Euro. Das ergibt rund 4.000 Euro mehr Förderung als ohne Sanierungsfahrplan.
Neben dem BAFA-Zuschuss gibt es weitere Wege, die Dämmung zu finanzieren:
Alle Angaben und Ergebnisse unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Stand Oktober 2026.
Nicht nur der Dämmstoff ist förderfähig, sondern auch die Arbeiten drumherum. Entscheidend ist, dass die Mindestwerte erreicht werden und die Reihenfolge eingehalten wird.
Richtwerte pro Quadratmeter Bauteilfläche inklusive Material und Einbau. Dämmstoff, Dicke und Zustand des Gebäudes beeinflussen den Preis stark, Ihr Angebot ist maßgeblich.
Quelle: Schwäbisch Hall (Stand Oktober 2026), Spannen gerundet. Eine Aufsparrendämmung mit neuer Dacheindeckung liegt deutlich höher.
Beide Wege fördern die Dämmung. Sie unterscheiden sich aber deutlich darin, wann das Geld fließt und wer es nutzen kann.
Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Wir prüfen gern mit Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall passt.
Finden Sie heraus, wie viel Zuschuss Ihre Dämmung bringt. Der Förderrechner zeigt Ihnen, wie viel Sie sparen und ob sich der iSFP-Bonus lohnt.
Zur Berechnung der Förderung benötigen wir einige Angaben zur Maßnahme und zum Gebäude, für welches diese durchgeführt werden soll. Die Berechnung erfolgt nach aktueller BEG Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Alle Angaben und Ergebnisse unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Stand des Rechners 07/2026.
Sie erhalten
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Maßnahme
0,00 €
Wohneinheiten
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Förderfähige Kosten
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Fördersatz
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Förderung
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Online-Förderservice
0,00 €
50 % Förderung
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Ergebnis
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Klar, schnell, transparent. Vom Hochladen Ihres Dämmangebots bis zur Bewilligung bei der BAFA machen wir den Weg so einfach wie möglich.
Sie laden Ihr Handwerker-Angebot kostenlos in unserem Förderportal hoch. PDF oder Foto genügt.
Wir prüfen die Förderfähigkeit gründlich und melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.
Sie entscheiden, ob wir den Förderantrag stellen sollen. Festpreis, transparent vereinbart.
Wir reichen den Antrag bei der BAFA oder KfW ein, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.
Damit Sie wissen, was wann passiert und wer was erledigt. Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung, deshalb lohnt sich der Blick vorab.
Lassen Sie sich vom Fachbetrieb ein Angebot für die Dämmung erstellen. Unterschreiben Sie noch keinen Vertrag, wenn dann nur mit einer Klausel, die ihn an die Förderzusage bindet.
Wir prüfen U-Werte, Dämmstoff, Dicke und Positionen. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen genau, was der Fachbetrieb ergänzen muss.
Als Energieeffizienz-Experten erstellen wir die technische Projektbeschreibung. Mit Ihrer Vollmacht stellen wir anschließend den Antrag im BAFA-Portal.
Sobald der Antrag gestellt ist, dürfen Sie beauftragen. Wer schon vor dem Zuwendungsbescheid startet, trägt das Risiko einer Ablehnung selbst.
Die Dämmung muss wärmebrückenreduziert und luftdicht ausgeführt werden. Für die Umsetzung haben Sie ab der Bewilligung bis zu 36 Monate Zeit. Rechnungen bitte unbar bezahlen.
Wir erstellen den technischen Projektnachweis. Danach wird der Verwendungsnachweis eingereicht, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Die meisten Probleme entstehen nicht beim BAFA, sondern schon im Angebot. Mit diesen Punkten sind Sie auf der sicheren Seite.
Laden Sie es hoch. Wir prüfen es kostenlos und melden uns innerhalb von 48 Stunden.
Dämmung spart nur dann zuverlässig Energie, wenn sie lückenlos, luftdicht und ohne Feuchteschäden ausgeführt wird. Die Förderung verlangt deshalb Mindestwerte je Bauteil und eine wärmebrückenreduzierte Ausführung. Das sollten Sie wissen.
Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je kleiner, desto besser. Nach der Dämmung dürfen diese Höchstwerte nicht überschritten werden:
Ausnahme Kerndämmung: Hier zählt ein vollständig gefüllter Hohlraum mit einem Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK) oder besser.
Viele Häuser aus den 1950er bis 1980er Jahren haben zweischaliges Mauerwerk mit einer Luftschicht. Diese lässt sich durch kleine Bohrlöcher mit Dämmstoff füllen, meist ohne Gerüst und ohne das Aussehen der Fassade zu verändern.
Voraussetzung ist ein trockener, durchgehender Hohlraum. Vorab wird geprüft, ob die Luftschicht breit genug und frei von Mörtelbrücken ist, etwa mit einer Endoskop-Kamera. Für die Förderung muss der Hohlraum vollständig gefüllt werden.
Wer zuerst dämmt, senkt die Heizlast. Eine neue Wärmepumpe kann dann kleiner ausfallen und arbeitet effizienter. Ein Sanierungsfahrplan legt die sinnvolle Reihenfolge fest.
Bei der Dachdämmung von innen entscheidet die Dampfbremse. Ist sie undicht, gelangt feuchte Raumluft in die Dämmung und kann dort Schäden verursachen. Anschlüsse an Wände, Fenster und Durchdringungen müssen sauber verklebt sein.
Fensterlaibungen, Sockel, Balkonplatten und Dachüberstand sind typische Schwachstellen. Die Förderung verlangt eine wärmebrückenreduzierte Ausführung. Werden Fenster später getauscht, sollten sie in die neue Dämmebene rücken.
Eine gedämmte, dichtere Hülle verändert das Raumklima. Bei Maßnahmen, die die Luftdichtheit erhöhen, verlangen die technischen Vorgaben zur Förderung eine Prüfung, ob lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind.
Quellen: Technische FAQ zur BEG Einzelmaßnahmen, technische Mindestanforderungen der BEG Einzelmaßnahmen. Stand Oktober 2026.
Nicht jedes Projekt ist eine komplette Fassadendämmung. So sieht die Förderung in den häufigsten anderen Fällen aus.
Auch einzelne Bauteile werden gefördert, etwa nur die Kellerdecke oder nur das Dach. Die Mindestinvestition von 300 Euro brutto ist schnell erreicht. Mehrere Dämmmaßnahmen im selben Kalenderjahr teilen sich dieselbe Höchstgrenze.
Nach einem Eigentümerwechsel kann das Gebäudeenergiegesetz verlangen, die oberste Geschossdecke zu dämmen. Für die Förderung muss sie mit höchstens 0,14 W/(m²K) deutlich besser werden als gesetzlich gefordert.
Bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz gelten gelockerte Werte, für die Außenwand zum Beispiel höchstens 0,45 W/(m²K). Ist nur eine Innendämmung möglich, braucht sie eine sorgfältige Feuchteplanung.
Dämmen Sie selbst, etwa die Kellerdecke oder die oberste Geschossdecke, sind nur die Materialkosten förderfähig, Ihre Arbeitszeit und Umfeldmaßnahmen nicht. Die fachgerechte Ausführung muss bestätigt werden.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und auch Mieter mit Zustimmung des Eigentümers. Anders als beim Steuerbonus können auch Vermieter den Zuschuss nutzen, im Mehrfamilienhaus mit Höchstgrenzen je Wohneinheit.
Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen einen Zusatzbonus für Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz, nach aktuellem Stand 5 Prozentpunkte. Voraussetzung ist ein geförderter Sanierungsfahrplan.
Einige Bundesländer, Kreise und Städte fördern Dämmung zusätzlich zum BAFA-Zuschuss. Welche Programme es in Ihrer Stadt gibt, sehen Sie in unserer Übersicht.

Wir halten diese Seite bei jeder Änderung der Förderbedingungen aktuell. Grundlage sind die BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen, die technischen Mindestanforderungen und das Infoblatt zu den förderfähigen Kosten des BAFA.
Wir glauben an unseren Service und tragen das Risiko, falls die BAFA-Förderung nicht klappt. Drei Garantien, die Ihre Entscheidung leicht machen.
Kostenlos
Wir prüfen Ihr Angebot kostenlos. Auch wenn die Maßnahme nicht förderfähig ist, entstehen Ihnen keine Kosten.
Festpreis
Erst wenn Sie uns mit der Antragstellung beauftragen, fallen Kosten an. Transparent vorab vereinbart, keine versteckten Gebühren.
100% Geld-zurück
Lehnt das Förderinstitut Ihren Antrag ab, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag. Ihr Risiko bleibt bei null.
Unsere Energieberatung überzeugt nicht nur durch Fachwissen, sondern vor allem durch zufriedene Kunden in OWL und ganz Deutschland.
„Ich hatte wirklich keine Ahnung, wo ich beim Thema Energie sparen anfangen soll. Der Berater von WattNavigator hat sich viel Zeit genommen, alles durchgerechnet und mir verständlich erklärt, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen. Absolut empfehlenswert!“
„Die Analyse war ausgesprochen detailliert, die Kommunikation jederzeit transparent und zuverlässig. Besonders positiv: Der Energieberater denkt wirtschaftlich - es geht nicht darum, alles zu erneuern, sondern sinnvoll zu investieren.“
„Schnelle Terminvereinbarung, super netter Kontakt. Haben jetzt endlich den Überblick, wie wir unsere Energiekosten langfristig senken können. Danke ans Team - wir sind sehr zufrieden!“
Klare Antworten zur Förderung der Dämmung, zu Ablauf, Kosten und Garantien.
Die BAFA zahlt 15 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Bei einer Fassadendämmung für 25.000 Euro sind das 3.750 Euro. Wurde die Dämmung im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte auf den Teil der Kosten hinzu, der 30.000 Euro übersteigt.
Förderfähig sind pro Kalenderjahr bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Mit Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Kosten. Stand Oktober 2026.
Einen KfW-Zuschuss für einzelne Dämmmaßnahmen gibt es nicht. Dach, Fassade und Kellerdecke sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und werden über die BAFA gefördert. Die KfW kommt nur ins Spiel, wenn Sie den Eigenanteil mit dem Ergänzungskredit 358 oder 359 finanzieren oder das ganze Haus zum Effizienzhaus sanieren (KfW 261).
Nach der Dämmung gelten Höchstwerte für den U-Wert: Dach, oberste Geschossdecke und Flachdach höchstens 0,14 W/(m²K), Außenwand und Dachgauben höchstens 0,20, Kellerdecke und Wände gegen Erdreich höchstens 0,25. Bei einer Kerndämmung muss der Hohlraum vollständig mit einem Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK) oder besser gefüllt werden. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto.
Nein. Für die BAFA-Förderung von Dämmmaßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes Pflicht. Er erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung und nach der Ausführung den Nachweis. Einen Termin vor Ort brauchen Sie dafür nicht, wir arbeiten komplett online mit Ihrem Angebot, Fotos und den Herstellerdaten. Die Kosten für den Experten werden zusätzlich mit 50 Prozent gefördert.
Vor der Auftragserteilung. Als Beginn zählt schon der verbindliche Vertrag mit dem Fachbetrieb ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung. Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung. Angebote einholen und Aufmaß nehmen lassen dürfen Sie vorher. Wir reichen Ihren Antrag innerhalb von 48 Stunden ein, nach der Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
Die Erstprüfung Ihres Handwerker-Angebots ist kostenlos. Erst wenn Sie uns mit der Antragstellung beauftragen, fällt ein Festpreis an, je nach Maßnahme und Anzahl der Wohneinheiten typischerweise zwischen 598 Euro und 998 Euro pro Antrag. Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach der Erstprüfung, verbindlich und transparent, ohne versteckte Kosten.
Wenn die BAFA Ihren Antrag ablehnt, erstatten wir Ihnen 100 Prozent unseres Service-Honorars. Damit das gar nicht erst passiert, prüfen wir Ihr Angebot vorab gründlich auf alle Förderkriterien, daher die kostenlose Erstprüfung. In über 95 Prozent unserer Fälle war das Angebot förderfähig oder konnte durch Hinweise an den Handwerker förderfähig gemacht werden.
Ja, aktuell allerdings nur in der Region Ostwestfalen-Lippe persönlich vor Ort. Dort erstellen wir auch den individuellen Sanierungsfahrplan, der den iSFP-Bonus und ab 2027 den WPB-Bonus für Dämmung ermöglicht. Mehr dazu unter Energieberatung.
Laden Sie Ihr Handwerker-Angebot in unserem Portal hoch. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ausführlichen Einschätzung — kostenlos und unverbindlich.