
Sie möchten alte Fenster tauschen? Die BAFA übernimmt 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Wir prüfen Ihr Fensterangebot kostenlos und übernehmen als Energieeffizienz-Experten Antrag und Nachweis. Bundesweit, komplett online, ohne Termin vor Ort.
Neue Fenster werden nicht über die KfW gefördert, sondern als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die BAFA. Sie erhalten einen direkten Zuschuss, einen Kredit brauchen Sie dafür nicht.
Zuschuss auf die förderfähigen Kosten für Fenster, Balkon- und Terrassentüren, Dachfenster und Außentüren.
Zusätzlich, wenn der Fenstertausch im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde. Seit 21.07.2026 nur auf den Teil der Kosten, der 30.000 € übersteigt.
Förderfähig sind pro Kalenderjahr bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten.
Fördersatz 15 Prozent auf 25.000 Euro, daraus ergibt sich ein Zuschuss von 3.750 Euro. Den Rest tragen Sie als Eigenanteil.
Fördersatz 15 Prozent auf 40.000 Euro = 6.000 Euro und 5 Prozent auf 10.000 Euro = 500 Euro. Das ergibt rund 2.000 Euro mehr Förderung als ohne Sanierungsfahrplan.
Neben dem BAFA-Zuschuss gibt es weitere Wege, den Fenstertausch zu finanzieren:
Alle Angaben und Ergebnisse unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Stand Oktober 2026.
Nicht nur das Fenster selbst ist förderfähig, sondern auch die Arbeiten drumherum. Entscheidend ist, dass die technischen Werte stimmen und die Reihenfolge eingehalten wird.
Richtwerte pro einflügeligem Element inklusive Einbau im Altbau, brutto. Regionale Preise können deutlich abweichen, Ihr Angebot ist maßgeblich.
Quelle: Baukosteninformationszentrum (BKI), veröffentlicht von Schwäbisch Hall, Stand 2. Quartal 2026.
Beide Wege fördern den Fenstertausch. Sie unterscheiden sich aber deutlich darin, wann das Geld fließt und wer es nutzen kann.
Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Wir prüfen gern mit Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall passt.
Finden Sie heraus, wie viel Zuschuss Ihr Fenstertausch bringt. Der Förderrechner zeigt Ihnen, wie viel Sie sparen und ob sich der iSFP-Bonus lohnt.
Zur Berechnung der Förderung benötigen wir einige Angaben zur Maßnahme und zum Gebäude, für welches diese durchgeführt werden soll. Die Berechnung erfolgt nach aktueller BEG Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Alle Angaben und Ergebnisse unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Stand des Rechners 07/2026.
Sie erhalten
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Maßnahme
0,00 €
Wohneinheiten
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Förderfähige Kosten
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Fördersatz
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Förderung
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Online-Förderservice
0,00 €
50 % Förderung
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Ergebnis
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Klar, schnell, transparent. Vom Hochladen Ihres Fensterangebots bis zur Bewilligung bei der BAFA machen wir den Weg so einfach wie möglich.
Sie laden Ihr Handwerker-Angebot kostenlos in unserem Förderportal hoch. PDF oder Foto genügt.
Wir prüfen die Förderfähigkeit gründlich und melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.
Sie entscheiden, ob wir den Förderantrag stellen sollen. Festpreis, transparent vereinbart.
Wir reichen den Antrag bei der BAFA oder KfW ein, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.
Damit Sie wissen, was wann passiert und wer was erledigt. Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung, deshalb lohnt sich der Blick vorab.
Lassen Sie sich vom Fensterbauer ein Angebot erstellen. Unterschreiben Sie noch keinen Vertrag, wenn dann nur mit einer Klausel, die ihn an die Förderzusage bindet.
Wir prüfen Uw-Werte, Positionen und Förderfähigkeit. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen genau, was der Fensterbauer ergänzen muss.
Als Energieeffizienz-Experten erstellen wir die technische Projektbeschreibung. Mit Ihrer Vollmacht stellen wir anschließend den Antrag im BAFA-Portal.
Sobald der Antrag gestellt ist, dürfen Sie beauftragen. Wer schon vor dem Zuwendungsbescheid startet, trägt das Risiko einer Ablehnung selbst.
Der Einbau muss wärmebrückenarm und luftdicht erfolgen. Für die Umsetzung haben Sie ab der Bewilligung bis zu 36 Monate Zeit. Rechnungen bitte unbar bezahlen.
Wir erstellen den technischen Projektnachweis. Danach wird der Verwendungsnachweis eingereicht, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Die meisten Probleme entstehen nicht beim BAFA, sondern schon im Angebot. Mit diesen Punkten sind Sie auf der sicheren Seite.
Laden Sie es hoch. Wir prüfen es kostenlos und melden uns innerhalb von 48 Stunden.
Neue Fenster sparen nur dann Energie, wenn sie fachgerecht eingebaut werden. Die Förderung verlangt deshalb einen luftdichten und wärmebrückenreduzierten Einbau und ein Lüftungskonzept. Das sollten Sie wissen.
Die Fuge zwischen Fenster und Wand ist die Schwachstelle. Nach dem Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren wird sie in drei Ebenen ausgeführt:
Grundregel: innen dichter als außen. Bauschaum allein ist keine Abdichtung.
Sitzt das neue Fenster weit innen im Mauerwerk, bleibt die Laibung kalt. Dort schlägt sich Feuchtigkeit nieder, es droht Schimmel. Ist die Fassade gedämmt oder soll sie später gedämmt werden, setzt der Fensterbauer das Fenster besser nach außen in die Dämmebene.
Auch Fensterbank, Laibung und Rollladenkasten sind typische Wärmebrücken. Die Förderung verlangt wärmebrückenreduzierte Anschlüsse: An der kältesten Stelle muss eine Oberflächentemperatur von mindestens 12,6 °C erreicht werden. Klären Sie die Ausführung deshalb vor der Beauftragung mit Ihrem Fensterbauer.
Werden Fenster gefördert getauscht, muss geprüft werden, ob lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind. Dafür wird ein Lüftungskonzept erstellt, zum Beispiel nach DIN 1946-6. Die Norm sieht das bereits vor, wenn mehr als ein Drittel der Fenster ersetzt wird.
Der Feuchteschutz muss auch dann funktionieren, wenn niemand die Fenster öffnet. Mögliche Lösungen sind Fensterfalzlüfter, Außenwand-Luftdurchlässe, Lüfter für einzelne Räume oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, die das BAFA ebenfalls fördert.
Nach dem Tausch ist das Fenster oft nicht mehr die kälteste Stelle im Raum, sondern die ungedämmte Wand daneben. Wer nur die Fenster tauscht, sollte deshalb regelmäßig lüften und Möbel nicht direkt an Außenwände stellen.
Der Ug-Wert beschreibt nur das Glas. Für die Förderung zählt der Uw-Wert des ganzen Fensters inkl. Rahmen. Dreifachverglasung und ein warmer Randverbund am Glasrand helfen, die Grenze von 0,95 W/(m²K) sicher einzuhalten.
Quellen: Technische FAQ zur BEG Einzelmaßnahmen, DIN 1946-6, RAL-Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren. Stand Oktober 2026.
Nicht jedes Projekt ist ein kompletter Fenstertausch im Einfamilienhaus. So sieht die Förderung in den häufigsten anderen Fällen aus.
Auch eine einzelne Haus- oder Außentür ist förderfähig, wenn sie beheizte Räume abschließt und einen UD-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) erreicht. Die Mindestinvestition von 300 Euro brutto ist dabei schnell erreicht.
Dachflächenfenster dürfen einen Uw-Wert von höchstens 1,0 W/(m²K) haben. Gefördert werden Austausch und Neueinbau. Planen Sie zusätzlich eine Dachdämmung, gilt für beide Maßnahmen im selben Kalenderjahr dieselbe Höchstgrenze.
Werden Rollläden oder Rollladenkästen im Zuge des Fenstertauschs angepasst, zählen diese Arbeiten zu den förderfähigen Kosten. Ein neuer außenliegender Sonnenschutz ohne Fenstertausch kann außerdem als sommerlicher Wärmeschutz gefördert werden.
Bauen Sie selbst ein, sind nur die Materialkosten förderfähig, Ihre Arbeitszeit und Umfeldmaßnahmen nicht. Ein Fachbetrieb muss die fachgerechte Ausführung bestätigen. Wegen der luftdichten Montage empfehlen wir bei Fenstern einen Fachbetrieb.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und auch Mieter mit Zustimmung des Eigentümers. Anders als beim Steuerbonus können auch Vermieter den Zuschuss nutzen, im Mehrfamilienhaus mit Höchstgrenzen je Wohneinheit.
Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten gelockerte Werte: Uw höchstens 1,4 W/(m²K), mit echten glasteilenden Sprossen 1,6. Auch die Ertüchtigung bestehender Fenster, etwa von Kastenfenstern, ist mit Uw höchstens 1,3 förderfähig.
Einige Bundesländer, Kreise und Städte fördern neue Fenster zusätzlich zum BAFA-Zuschuss. Welche Programme es in Ihrer Stadt gibt, sehen Sie in unserer Übersicht.

Wir halten diese Seite bei jeder Änderung der Förderbedingungen aktuell. Grundlage sind die BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen, die technischen Mindestanforderungen und das Infoblatt zu den förderfähigen Kosten des BAFA.
Wir glauben an unseren Service und tragen das Risiko, falls die BAFA-Förderung nicht klappt. Drei Garantien, die Ihre Entscheidung leicht machen.
Kostenlos
Wir prüfen Ihr Angebot kostenlos. Auch wenn die Maßnahme nicht förderfähig ist, entstehen Ihnen keine Kosten.
Festpreis
Erst wenn Sie uns mit der Antragstellung beauftragen, fallen Kosten an. Transparent vorab vereinbart, keine versteckten Gebühren.
100% Geld-zurück
Lehnt das Förderinstitut Ihren Antrag ab, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag. Ihr Risiko bleibt bei null.
Unsere Energieberatung überzeugt nicht nur durch Fachwissen, sondern vor allem durch zufriedene Kunden in OWL und ganz Deutschland.
„Ich hatte wirklich keine Ahnung, wo ich beim Thema Energie sparen anfangen soll. Der Berater von WattNavigator hat sich viel Zeit genommen, alles durchgerechnet und mir verständlich erklärt, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen. Absolut empfehlenswert!“
„Die Analyse war ausgesprochen detailliert, die Kommunikation jederzeit transparent und zuverlässig. Besonders positiv: Der Energieberater denkt wirtschaftlich - es geht nicht darum, alles zu erneuern, sondern sinnvoll zu investieren.“
„Schnelle Terminvereinbarung, super netter Kontakt. Haben jetzt endlich den Überblick, wie wir unsere Energiekosten langfristig senken können. Danke ans Team - wir sind sehr zufrieden!“
Klare Antworten zur Förderung neuer Fenster, zu Ablauf, Kosten und Garantien.
Die BAFA zahlt 15 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Bei einem Fenstertausch für 25.000 Euro sind das 3.750 Euro. Wurde der Tausch im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte auf den Teil der Kosten hinzu, der 30.000 Euro übersteigt.
Förderfähig sind pro Kalenderjahr bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Mit Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Kosten. Stand Oktober 2026.
Einen KfW-Zuschuss für den reinen Fenstertausch gibt es nicht. Fenster sind eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle und werden über die BAFA gefördert. Die KfW kommt nur ins Spiel, wenn Sie den Eigenanteil mit dem Ergänzungskredit 358 oder 359 finanzieren oder das ganze Haus zum Effizienzhaus sanieren (KfW 261). Den Heizungstausch fördert die KfW über das Programm 458.
Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren dürfen einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) haben, Dachflächenfenster höchstens 1,0 und Außentüren höchstens 1,3. Für einbruchhemmende oder barrierearme Fenster gilt 1,1, für Baudenkmale 1,4. Der Einbau muss wärmebrückenarm und luftdicht erfolgen. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto. Moderne Dreifachverglasung erfüllt die Werte in der Regel, wir prüfen das anhand Ihres Angebots.
Nein. Für die BAFA-Förderung von Fenstern ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes Pflicht. Er erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung und nach dem Einbau den Nachweis. Einen Termin vor Ort brauchen Sie dafür nicht, wir arbeiten komplett online mit Ihrem Angebot, Fotos und den Herstellerdaten. Die Kosten für den Experten werden zusätzlich mit 50 Prozent gefördert.
Vor der Auftragserteilung. Als Beginn zählt schon der verbindliche Vertrag mit dem Fensterbauer ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung. Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung. Angebote einholen und Aufmaß nehmen lassen dürfen Sie vorher. Wir reichen Ihren Antrag innerhalb von 48 Stunden ein, nach der Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
Die Erstprüfung Ihres Handwerker-Angebots ist kostenlos. Erst wenn Sie uns mit der Antragstellung beauftragen, fällt ein Festpreis an, je nach Maßnahme und Anzahl der Wohneinheiten typischerweise zwischen 598 Euro und 998 Euro pro Antrag. Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach der Erstprüfung, verbindlich und transparent, ohne versteckte Kosten.
Wenn die BAFA Ihren Antrag ablehnt, erstatten wir Ihnen 100 Prozent unseres Service-Honorars. Damit das gar nicht erst passiert, prüfen wir Ihr Angebot vorab gründlich auf alle Förderkriterien, daher die kostenlose Erstprüfung. In über 95 Prozent unserer Fälle war das Angebot förderfähig oder konnte durch Hinweise an den Handwerker förderfähig gemacht werden.
Ja, aktuell allerdings nur in der Region Ostwestfalen-Lippe persönlich vor Ort. Dort erstellen wir auch den individuellen Sanierungsfahrplan, der den iSFP-Bonus ermöglicht. Mehr dazu unter Energieberatung.
Laden Sie Ihr Handwerker-Angebot in unserem Portal hoch. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ausführlichen Einschätzung — kostenlos und unverbindlich.