Heizung

Heizungsgesetz 2026: Was das GModG für Eigentümer in Gütersloh, Bielefeld und OWL bedeutet

Das GModG ersetzt seit 29. Juli 2026 das Heizungsgesetz. Was für neue und alte Heizungen gilt und was das für Eigentümer in OWL bedeutet.

Veröffentlicht am
12.08.2026
7
min Lesezeit

Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland ein neues Heizungsgesetz. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), und die zentrale Regel der letzten Jahre, die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen, ist gestrichen. Wer vor der Entscheidung steht, seine Heizung zu erneuern, hat damit mehr Freiheit, trägt aber auch mehr Verantwortung für die eigene Kalkulation. In diesem Ratgeber erklären wir, was sich geändert hat, was für bestehende Heizungen gilt und warum die kommunale Wärmeplanung in Gütersloh, Bielefeld und der übrigen Region OWL jetzt die wichtigste Orientierung ist (Stand: Oktober 2026).

Vom GEG zum GModG: Was sich grundlegend geändert hat

Der Bundestag hat das GModG am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 28. Juli, in Kraft ist es seit dem 29. Juli 2026. Weitere Änderungen folgen zum 1. Januar 2027, 2028 und 2030. Die wichtigsten Punkte:

  • 65-Prozent-Pflicht gestrichen: Neue Heizungen müssen nicht mehr mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie laufen. Wärmepumpe, Fernwärme und Biomasse sind ebenso erlaubt wie neue Gas- und Ölheizungen.
  • Beratungspflicht entfällt: Vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung ist keine Pflichtberatung mehr nötig.
  • Kein Betriebsverbot für alte Kessel: Die bisherige Regel, nach der viele Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden mussten, ist aufgehoben.
  • Bio-Treppe für neue fossile Heizungen: Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 schrittweise klimaneutrale Brennstoffe nutzen.

Die Entscheidung für ein Heizsystem ist damit wieder vor allem eine wirtschaftliche Abwägung. Die Bundesregierung fasst die Änderungen auf ihrer Seite zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz zusammen.

Die Bio-Treppe für neue Öl- und Gasheizungen

Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss einen wachsenden Anteil an Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff einsetzen:

  • Ab 2029: mindestens 10 Prozent
  • Ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • Ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • Ab 2040: mindestens 60 Prozent

Ab 2045 müssen Brennstoffe für Heizungen vollständig klimaneutral sein. Zusätzlich ist ab 2028 eine Grüngasquote für die Lieferanten vorgesehen. Hybridheizungen, bei denen eine Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse mit Gas oder Öl kombiniert wird, können die Anforderungen bis 2035 unter bestimmten Bedingungen erfüllen. Für eine heute eingebaute Gasheizung heißt das: Sie ist in der Anschaffung günstig, wird im Betrieb aber planbar teurer.

Bestehende Heizungen: Kein Austauschzwang

Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darf weiterlaufen, auch über 30 Jahre hinaus. Die Bio-Treppe betrifft nur neu eingebaute Anlagen. Den scheinbaren Aufschub sollten Sie trotzdem nicht überbewerten: Der CO2-Preis steigt unabhängig vom GModG weiter, und die Förderung für den Heizungstausch sinkt ab Februar 2027 in festen Schritten. Wer wartet, bis die alte Heizung ausfällt, hat keine Zeit mehr für einen sauberen Vergleich und keinen Spielraum für den Förderantrag, der vor der Beauftragung gestellt sein muss.

Warum die Wärmepumpe oft die wirtschaftlichere Wahl bleibt

Die Abschaffung der 65-Prozent-Pflicht ändert nichts an der Entwicklung des CO2-Preises, der fossile Brennstoffe Jahr für Jahr verteuert. Wer jetzt in eine neue Öl- oder Gasheizung investiert, rechnet gegen zwei Kostentrends: den steigenden CO2-Preis und ab 2029 die Mehrkosten für Biobrennstoffe. Die Wärmepumpe ist davon kaum betroffen und wird beim Heizungstausch weiter mit 30 Prozent Grundförderung und mit Boni bis zu 80 Prozent über die KfW gefördert. Wie das funktioniert, steht auf unserer Seite zur KfW-Förderung für die Wärmepumpe. Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich, mehr dazu im Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2027.

Vermieter: Wer zahlt bei einer neuen fossilen Heizung?

Für Mietverhältnisse sieht das GModG eine Kostenbremse vor. Baut ein Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung ein, sollen die Mehrkosten aus CO2-Preis und Gasnetzentgelten sowie der Preisanteil für die Biobrennstoffe der Bio-Treppe hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden. Umgesetzt wird das über das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Für Eigentümer vermieteter Objekte ist das ein Grund mehr, die Heizung über 15 bis 20 Jahre durchzurechnen und nicht nur nach dem Anschaffungspreis zu entscheiden.

Kommunale Wärmeplanung: Der Kompass für Ihre Heizentscheidung

Mit dem GModG ist die direkte Kopplung zwischen Heizungsregeln und kommunaler Wärmeplanung entfallen. Trotzdem bleibt die Wärmeplanung die wichtigste Informationsquelle für die Frage, ob in Ihrem Gebiet ein Wärmenetz kommt oder ob eine eigene Lösung wie die Wärmepumpe die realistische Option ist. Nach dem Wärmeplanungsgesetz mussten Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit.

Bielefeld und Gütersloh: Wärmepläne beschlossen

In der Region sind einige Städte schon weiter als gefordert. Bielefeld hat die kommunale Wärmeplanung im Sommer 2025 beschlossen. Auf einer Online-Karte der Stadtwerke Bielefeld sehen Eigentümer, wo Fernwärme liegt, wo das Netz ausgebaut werden soll und wo auf absehbare Zeit kein Anschluss kommt. Gütersloh hat seinen Wärmeplan am 4. Juli 2025 im Rat beschlossen. Zielbild ist ein Wechsel vom Erdgas hin zu Strom und Wärmenetzen bis 2045. Eigentümer in beiden Städten können also schon heute prüfen, was für ihr Grundstück realistisch ist, bevor sie in eine neue Heizung investieren.

Detmold, Lemgo und die übrigen Städte in OWL

Für Städte unter 100.000 Einwohnern läuft die Frist bis Mitte 2028. Viele Kommunen in OWL haben ihre Planung begonnen oder veröffentlichen erste Ergebnisse. Fragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder den örtlichen Stadtwerken nach dem Stand, bevor Sie sich auf eine Lösung festlegen. Ist ein Wärmenetz in Ihrem Gebiet nicht geplant, spricht in den meisten Fällen viel für die Wärmepumpe. Einen Überblick über alle Programme in NRW finden Sie auf unserer Seite zur Förderung in NRW.

Was Eigentümer jetzt konkret tun sollten

  1. Wärmeplanung prüfen: Schauen Sie nach, ob für Ihr Gebiet ein Wärmenetz geplant ist.
  2. Wirtschaftlichkeit vergleichen: Rechnen Sie Wärmepumpe, Hybridlösung und fossile Heizung einschließlich CO2-Preis und Bio-Treppe über die Laufzeit durch. Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt außerdem, welche Dämmmaßnahmen die Heizung kleiner und günstiger machen.
  3. Förderung rechtzeitig sichern: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein, und die Förderung für den Heizungstausch sinkt ab Februar 2027.

Ob in Ihrem Fall eine Wärmepumpe, eine Hybridlösung oder eine andere Heizung passt, hängt von Gebäude, Grundstück und der Wärmeplanung Ihrer Stadt ab. Wir beraten Eigentümer in Gütersloh, Bielefeld, Lemgo, Detmold und der übrigen Region OWL unabhängig und herstellerneutral. Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Haben Sie schon ein Angebot für eine Wärmepumpe, laden Sie es über unser Förderportal hoch, die Rückmeldung zur Förderung kommt innerhalb von 48 Stunden.

Häufig gestellte Fragen

Wissen, das Förderung sichert

In diesem Artikel beantworten wir die Fragen, die uns Eigentümer und Fachbetriebe täglich stellen. Sachlich, aktuell gehalten und ohne Fachchinesisch.

Gilt die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen noch?

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben, ist gestrichen. Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse sowie neue Gas- und Ölheizungen sind erlaubt.

Muss ich meine alte Öl- oder Gasheizung austauschen?

Nein. Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen. Auch das bisherige Betriebsverbot für viele Heizkessel nach 30 Jahren ist aufgehoben. Die Bio-Treppe betrifft nur neu eingebaute Gas- und Ölheizungen.

Was ist die Bio-Treppe für Öl- und Gasheizungen?

Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe einsetzen: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ab 2045 müssen Heizbrennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung für meine Heizentscheidung?

Sie zeigt, ob in Ihrem Gebiet ein Wärmenetz geplant ist oder eine eigene Lösung wie die Wärmepumpe die realistische Option ist. Bielefeld und Gütersloh haben ihre Wärmepläne 2025 beschlossen, kleinere Städte haben bis Mitte 2028 Zeit.

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