Förderung

KfW 308 Jung kauft Alt: Ablauf, Kreditbeträge und Sanierungsmöglichkeiten 2026

KfW 308 Jung kauft Alt: bis 180.000 Euro Kredit für Familien. Ablauf, Bedingungen und die zwei Sanierungswege seit August 2026.

Veröffentlicht am
09.10.2026
10
min Lesezeit

Wer als Familie ein altes, unsaniertes Haus kaufen möchte, hat mit dem KfW-Kredit 308 „Jung kauft Alt“ ein Programm, das den Kaufpreis mit einem vergünstigten Zinssatz finanziert. Seit dem 3. August 2026 gelten verbesserte Bedingungen: höhere Kreditbeträge und mit den Einzelmaßnahmen ein zweiter, oft pragmatischerer Weg bei der Sanierung. Dieser Artikel erklärt, wer das Programm nutzen kann, wie der Ablauf aussieht, welche Sanierungsmöglichkeiten Ihnen offenstehen und wie sich der Kredit mit der BEG-Förderung kombinieren lässt.

Was der KfW-Kredit 308 ist

Das Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW 308), im Alltag meist „Jung kauft Alt“ genannt, fördert den Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie durch Familien mit Kindern. Es handelt sich um einen zinsvergünstigten Kredit, nicht um einen Zuschuss. Die Gegenleistung für den günstigen Zins: Sie verpflichten sich, das Haus innerhalb einer festen Frist energetisch zu sanieren.

Wer antragsberechtigt ist

  • Familien mit mindestens einem Kind: Mindestens ein Kind unter 18 Jahren gehört zum Haushalt.
  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten, je weiterem Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung, belegt durch Steuerbescheide.
  • Kein vorhandenes Wohneigentum: Antragsteller dürfen zum Zeitpunkt des Antrags keine Immobilie besitzen. Das Programm kann jeweils nur einmal genutzt werden.
  • Selbstnutzung: Sie müssen mindestens 50 Prozent der Immobilie erwerben und selbst darin wohnen, und zwar mindestens 5 Jahre ab Einzug. Unterbrechungen bis zu 2 Jahre sind möglich, die Frist verlängert sich entsprechend. Eine Wohnnutzung muss insgesamt mindestens 10 Jahre bestehen.
  • Geeignetes Gebäude: Gefördert wird der Kauf eines Altbaus, der laut gültigem Energieausweis zum Zeitpunkt der Antragstellung die Energieeffizienzklasse F, G oder H hat.

Wie hoch der Kredit ist

Seit dem 3. August 2026 gelten höhere Obergrenzen. Der Kredit ist zusätzlich auf den Kaufpreis begrenzt.

  • Ein Kind: bis zu 140.000 Euro (zuvor 100.000 Euro)
  • Zwei Kinder: bis zu 160.000 Euro (zuvor 125.000 Euro)
  • Drei und mehr Kinder: bis zu 180.000 Euro (zuvor 150.000 Euro)

Wichtig: Finanziert wird der Kaufpreis einschließlich Grundstück. Die Sanierungskosten, Notar, Makler und Grunderwerbsteuer sind nicht Teil des KfW-Kredits. Dafür müssen Sie eigene Mittel oder eine ergänzende Finanzierung einplanen. Der Zins orientiert sich am Kapitalmarkt und wird in der ersten Zinsbindung mit Bundesmitteln vergünstigt. Den tagesaktuellen Satz finden Sie auf den Konditionenseiten der KfW oder bei Ihrem Finanzierungspartner. Sondertilgungen sind bei diesem Programm nicht möglich.

Der Ablauf: Antrag vor dem Kaufvertrag

Die wichtigste Regel steht am Anfang: Der Kreditantrag muss bei der KfW eingegangen sein, bevor der notarielle Kaufvertrag unterschrieben wird. Die Unterschrift gilt als Vorhabenbeginn, maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der KfW. Wer diese Reihenfolge verletzt, verliert den Anspruch. Ein Kaufvertrag, der unter dem Vorbehalt der KfW-Zusage geschlossen wird, gilt nicht als vorzeitiger Vorhabenbeginn.

  1. Objekt und Eignung prüfen: Energieausweis und Energieeffizienzklasse klären, Zustand einschätzen, den Sanierungsbedarf grob abschätzen.
  2. Sanierungskosten kalkulieren: Gemeinsam mit einem Energieberater festlegen, welcher Sanierungsweg realistisch ist, und die Gesamtkosten aus Kaufpreis plus Sanierung ermitteln.
  3. Finanzierung mit dem Finanzierungspartner klären: Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über Bank oder Sparkasse beantragt.
  4. Unterlagen zusammenstellen: Steuerbescheide der beiden relevanten Jahre, Geburtsurkunden der Kinder und den gültigen Energieausweis.
  5. Kreditantrag stellen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.
  6. Kaufvertrag beim Notar abschließen und die Immobilie erwerben. Später benötigt die KfW unter anderem einen Grundbuchauszug und die Meldebestätigung.
  7. Sanierung durchführen: innerhalb von 54 Monaten ab KfW-Zusage.
  8. Nachweis führen: über die Bestätigung nach Durchführung durch einen Energieeffizienz-Experten bzw. bei Einzelmaßnahmen über die Nachweise der ausführenden Fachunternehmen.

Die Sanierungsmöglichkeiten: zwei Wege

Weg 1: min. Effizienzhaus 85 EE

Der klassische Weg ist die Sanierung zu mindestens Effizienzhaus 85 mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE). Bei Denkmalen gilt der Standard Effizienzhaus Denkmal EE. Das Zielniveau wurde im Oktober 2025 von Effizienzhaus 70 EE auf 85 EE abgesenkt und ist damit leichter zu erreichen als früher. Der Weg passt, wenn das Haus insgesamt einen hohen Sanierungsbedarf hat und Sie die Maßnahmen als abgestimmtes Gesamtpaket planen möchten. Ein Energieeffizienz-Experte ist hier verpflichtend und muss unabhängig von Verkäufer und Ausführenden beauftragt werden.

Weg 2: Einzelmaßnahmen (neu seit August 2026)

Seit August 2026 können Familien statt der Effizienzhaus-Sanierung qualifizierte Einzelmaßnahmen umsetzen. Verlangt werden folgende Bausteine, soweit sie nicht bereits erfüllt sind:

  • Heizungstausch auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien
  • Fenstertausch
  • Fassadendämmung
  • Dämmung von Dach bzw. oberster Geschossdecke

Dabei gelten die Mindestanforderungen der Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Bereits sanierte Bauteile müssen nicht erneut angefasst werden, und Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien oder ein Anschluss an ein Wärmenetz sind vom Heizungstausch ausgenommen. Wer für die Einzelmaßnahmen zusätzlich BEG-Fördermittel beantragen möchte, benötigt weiterhin einen Energieeffizienz-Experten.

Der Einzelmaßnahmen-Weg ist vor allem interessant, wenn das Haus schon teilweise saniert ist oder Sie die Arbeiten Schritt für Schritt und mit weniger Planungsaufwand umsetzen möchten. Er ist aber nicht automatisch günstiger: Alle vier Bausteine sind verpflichtend, sofern sie noch nicht erfüllt sind.

Welcher Weg passt zu Ihrem Haus?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Als Orientierung: Bei einem weitgehend unsanierten Haus mit hohem Gesamtbedarf lohnt der Vergleich mit dem Effizienzhaus 85 EE, weil die Maßnahmen dann als Gesamtkonzept abgestimmt werden. Bei einem Haus, in dem Fenster oder Heizung bereits erneuert wurden, kann der Einzelmaßnahmen-Weg deutlich schlanker sein. Entscheidend sind der konkrete Bestand und die Kosten, deshalb sollten Sie beide Varianten vor dem Kauf durchrechnen lassen.

Kombination mit der BEG-Förderung: Kauf und Sanierung getrennt finanzieren

Der KfW-Kredit 308 deckt nur den Kaufpreis, nicht die Sanierung. Für die Sanierung selbst können Sie parallel Kredite oder Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Das Merkblatt der KfW lässt die Kombination ausdrücklich zu, solange die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. In der Praxis arbeiten Sie also mit zwei Töpfen: Der Kredit 308 finanziert das Haus, die BEG senkt die Kosten der Sanierung.

Was sich bei Weg 2 (Einzelmaßnahmen) holen lässt

  • Heizungstausch: Die BEG-Heizungsförderung kennt seit der Reform vom 21. Juli 2026 eine Grundförderung von 30 Prozent. Je nach Voraussetzungen kommen ein einkommensabhängiger Bonus und der Klimageschwindigkeitsbonus hinzu, der zurzeit 16 Prozent beträgt und ab Februar 2027 in Stufen sinkt. Die Heizung, die Sie für die Bedingungen des Kredits 308 ohnehin tauschen müssen, ist damit mit bis zu 80% der Posten mit den besten Zuschusschancen.
  • Fenster, Fassade, Dach: Für Dämmung und Gebäudehülle gibt es in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung 15 Prozent Grundzuschuss. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Satz um 5 Prozentpunkte, und es gelten höhere förderfähige Kostenrahmen.

Was sich bei Weg 1 (Effizienzhaus) ergänzen lässt

Wer zum Effizienzhaus saniert, kann die Sanierungskosten über einen BEG-Kredit für die Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261) finanzieren. Eine häufig genutzte Kombination ist daher der Kredit 308 für den Kaufpreis und der Kredit 261 für die Sanierung. Beachten Sie dabei, dass sich die Tilgungszuschüsse mit der Reform seit Juli 2026 geändert haben: Für Effizienzhaus 85 EE sieht die aktuelle Systematik keinen Tilgungszuschuss mehr vor, höhere Zuschüsse gibt es erst bei den anspruchsvolleren Stufen 55 EE und 40 EE. Lassen Sie vorab rechnen, ob sich die Mehrinvestition in eine bessere Stufe lohnt.

Die Spielregeln

  • Eine Maßnahme, eine Förderung: Dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt bezuschusst werden. Verschiedene Maßnahmen dürfen unterschiedlich gefördert werden.
  • Überfinanzierungsverbot: Die Summe aus Zuschüssen und Zinsvergünstigungen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
  • Steuerbonus: Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich zur BEG möglich.
  • Eigene Anträge und Fristen: Jedes Programm hat eigene Voraussetzungen, Nachweise und Antragsfristen. Die BEG-Anträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt sein, das heißt, bevor Sie Handwerker verbindlich beauftragen. Ein Fördervorbehalt im Vertrag schützt Sie, falls die Zusage noch aussteht.
  • Experte einbinden: Für BEG-Anträge im Zusammenhang mit der Sanierung wird in der Regel ein Energieeffizienz-Experte benötigt. Sinnvoll ist, ihn schon vor dem Kauf einzubinden, damit Sanierungsweg, Kosten und Förderkulisse zusammenpassen.

Was Sie einplanen sollten

  • Sanierungskosten kommen obendrauf: Der Kredit ist für den Kaufpreis. Bei einem 145-Quadratmeter-Altbau können die Sanierungskosten je nach Ziel sechsstellig werden.
  • Frist von 54 Monaten: Sie beginnt mit der KfW-Zusage. Handwerkerkapazitäten und Genehmigungen sollten frühzeitig geplant werden.
  • Zinsaufschlag bei verfehltem Ziel: Erreichen Sie das Sanierungsziel nicht, aber zumindest den Standard Effizienzhaus 100 EE, erhöht sich der Zins um einen Prozentpunkt.
  • Keine Sondertilgung: Planen Sie die Tilgung entsprechend.

Fazit

Der KfW-Kredit 308 ist für Familien einer der günstigsten Wege zum eigenen Haus, wenn man bereit ist, einen Altbau zu sanieren. Mit den höheren Kreditbeträgen und den neuen Einzelmaßnahmen ist das Programm seit August 2026 flexibler geworden, und in Kombination mit der BEG-Förderung für die Sanierung lässt sich die Gesamtinvestition deutlich senken. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Eignung und Sanierungsweg klären, dann den Kreditantrag stellen, dann den Kaufvertrag unterschreiben und danach die BEG-Anträge vor jeder Beauftragung einreichen.

Die WattNavigator Energieberater begleiten Familien in Gütersloh, Bielefeld, Lemgo, Detmold und Umgebung schon vor dem Kauf: von der energetischen Ersteinschätzung des Objekts über den Vergleich der beiden Sanierungswege bis zur Beantragung der BEG-Förderung.

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Oktober 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind das aktuelle KfW-Merkblatt, die BEG-Richtlinien und die Auskunft Ihres Finanzierungspartners.

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