Förderung

BEG-Reform 2026: Das ändert sich bei der Förderung ab dem 21. Juli

Seit dem 9. Juli 2026 wird die BEG-Förderung umgebaut, ab dem 21. Juli gelten neue Bedingungen. Was sich bei Heizung, Dämmung und iSFP ändert.

Veröffentlicht am
18.07.2026
7
min Lesezeit

Wer aktuell eine Sanierung oder einen Heizungstausch plant, hat in den letzten Tagen wahrscheinlich von der BEG-Reform gehört. Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude beschlossen. Seit dem 9. Juli läuft eine technische Umstellungsphase bei KfW und BAFA, ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Fast zeitgleich hat der Bundestag am 10. Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz mit seiner 65-Prozent-Regel ablöst.

Das klingt nach viel Umbruch, und das ist es auch. Die gute Nachricht vorweg: Die Förderung bleibt bestehen, und wer seinen Antrag bereits gestellt oder eine Zusage erhalten hat, ist vollständig geschützt. In diesem Artikel ordnen wir ein, was sich konkret ändert, für wen die neuen Regeln mehr Förderung bringen und wer besser nicht zu lange wartet.

Die wichtigsten Termine im Überblick

Vom 9. bis 20. Juli 2026 befinden sich KfW und BAFA in einer technischen Umstellungsphase. In dieser Zeit können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) bei der KfW und keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) beim BAFA erstellt werden. Wer bereits vor dem 9. Juli eine BzA oder TPB von seinem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen erhalten hat, kann bis zum Stichtag am 20. Juli noch zu den bisherigen Bedingungen beantragen: bei der KfW bis 20:00 Uhr, beim BAFA bis 23:59 Uhr.

Ab dem 21. Juli 2026 gelten dann die neuen Förderbedingungen für alle neuen Anträge. An den Zuständigkeiten ändert sich nichts. Die KfW bleibt für den Heizungstausch zuständig, das BAFA für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizungsoptimierung.

Bereits gestellte Anträge sind geschützt

Für alle, die schon mitten im Verfahren stecken, gilt Vertrauensschutz. Bereits zugesagte Anträge sind von der Reform nicht betroffen. Die Förderung ist verbindlich reserviert und wird nach Umsetzung der Maßnahme zu den alten Konditionen ausgezahlt, sofern die Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Auch Anträge, die vor der Umstellung eingereicht wurden und sich noch in der Prüfung befinden, werden nach den alten Bedingungen bewertet und bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend bewilligt.

Heizungsförderung: Grundförderung bleibt, Boni werden umgebaut

Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch alle bisher förderfähigen Heizungstechnologien bleiben förderfähig. Verändert werden die Höchstgrenzen und die Bonuslogik.

Die förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 werden sie zudem alle sechs Monate um weitere 750 Euro reduziert, bis Ende 2030 auf 22.000 Euro.

Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch funktionsfähiger alter Öl-, Gas- oder ähnlicher Heizungen sinkt von 20 auf 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 wird er halbjährlich um 4 Prozentpunkte abgeschmolzen und entfällt voraussichtlich ab August 2028 vollständig. Wer den Bonus nutzen möchte, sollte den Heizungstausch also nicht auf die lange Bank schieben.

Der Einkommensbonus wird dagegen ausgebaut und ist künftig dreistufig gestaffelt: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten 40 statt bisher 30 Prozent. Zwischen 30.000 und 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent. Neu ist eine dritte Stufe von 10 Prozent für Haushalte zwischen 40.000 und 50.000 Euro. Ergänzend kommt ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das relevante Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro reduziert. Damit rutschen viele Familien in eine bessere Bonusstufe.

In der Spitze sind so weiterhin bis zu 80 Prozent Förderung möglich, zum Start maximal rund 22.400 Euro Zuschuss.

Gestrichen werden der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Ab Anfang 2027 soll dafür ein neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen mit Produktion in Europa eingeführt werden. Die genaue Höhe steht noch nicht fest.

Einzelmaßnahmen: iSFP-Bonus mit neuer Untergrenze

Bei den Einzelmaßnahmen des BAFA, also Dämmung, Fenstertausch, Lüftung oder Heizungsoptimierung, bleibt die Grundstruktur mit dem Fördersatz von 15 Prozent erhalten. Wichtig ist eine Änderung beim iSFP-Bonus: Der Zuschlag von 5 Prozentpunkten für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan greift künftig erst ab einer Investitionssumme von 30.000 Euro. Kleinere Maßnahmen laufen dann ohne den Bonus. Der Sanierungsfahrplan bleibt trotzdem ein starkes Instrument, denn bei größeren Vorhaben erhöht er weiterhin den Fördersatz und strukturiert die Sanierung in sinnvolle Schritte.

Neu ist außerdem, dass der Bonus für Worst Performing Buildings, also besonders ineffiziente Gebäude, künftig auch bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle greift. Wer ein Haus der schlechtesten Effizienzklassen saniert, profitiert damit stärker als bisher.

Komplettsanierung: EE-Klasse wird Standard

Bei der Effizienzhausförderung über die KfW-Programme 261 und 263 wird die Erneuerbare-Energien-Klasse zum neuen Standard. Der bisherige separate EE-Bonus von 5 Prozent entfällt. Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert. In der systemischen Sanierung von Wohngebäuden gilt künftig ein einheitlicher Kreditrahmen von 150.000 Euro je Wohneinheit. Die Boni für serielles Sanieren und Worst Performing Buildings können künftig kombiniert werden und den Fördersatz zusammen um bis zu 25 Prozentpunkte erhöhen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz: Was aus dem Heizungsgesetz wird

Parallel zur Förderreform hat der Bundestag am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, der Bundesrat hat es passieren lassen. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz und damit das, was umgangssprachlich als Heizungsgesetz bekannt war. Die Verkündung wird für Ende Juli oder Anfang August 2026 erwartet, die wichtigsten Regelungen treten unmittelbar danach in Kraft.

Kernpunkt: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Einbau neuer Heizungen wird gestrichen. Auch die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen und das Betriebsverbot für alte Heizkessel entfallen. Für Großstädte über 100.000 Einwohner, in denen die 65-Prozent-Regel zum 1. Juli 2026 gegriffen hätte, wurde die Frist bereits vorab bis zum 1. November 2026 ausgesetzt.

Das bedeutet aber nicht, dass fossiles Heizen langfristig ohne Auflagen bleibt. Ab 2029 soll Öl und Gas über die sogenannte Biotreppe schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden, eine Grüngasquote ist ab 2028 vorgesehen, und ab 2045 müssen Brennstoffe für Heizungen vollständig klimaneutral sein. Dazu kommen die steigenden CO2-Preise, die fossile Brennstoffe Jahr für Jahr teurer machen. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, kauft sich also weiterhin steigende Betriebskosten ein, auch wenn der Einbau rechtlich wieder einfacher wird.

Das GModG setzt außerdem Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Nullemissionsgebäude ab 2030 und Änderungen beim Energieausweis. Die Bundesregierung hat zugleich bestätigt, dass die BEG-Förderung fortgeführt wird.

Was heißt das für Ihre Modernisierung?

Drei Punkte sind aus unserer Sicht entscheidend.

Erstens: Die Förderung bleibt, aber sie sinkt planmäßig. Höchstgrenzen und Klimageschwindigkeitsbonus werden ab 2027 in festen Halbjahresschritten reduziert. Warten kostet damit kalkulierbar Geld. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sichert sich in den kommenden Monaten die besten Konditionen.

Zweitens: Familien und Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen profitieren von der Reform. Durch die neue Bonusstaffel und den Familienzuschlag erhalten viele Haushalte künftig mehr Zuschuss als bisher. Ob das auf Sie zutrifft, lässt sich anhand des Steuerbescheids schnell prüfen.

Drittens: Die Wahlfreiheit beim Heizungstausch wird größer, die wirtschaftliche Rechnung ändert sich dadurch aber kaum. Wärmepumpe, Fernwärme und andere klimafreundliche Systeme werden weiter stark bezuschusst, fossile Heizungen nicht. Zusammen mit Biotreppe, Grüngasquote und CO2-Preis spricht die Kalkulation in den meisten Fällen weiterhin für den Umstieg.

Ein Hinweis zur Verbindlichkeit: Einige Details der Reform basieren auf dem Eckpunktepapier der Bundesregierung und den Informationen von KfW, BAFA und dena mit Stand Juli 2026. Rechtlich maßgeblich sind die veröffentlichten Förderrichtlinien und Produktbedingungen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

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